Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Strafgefangene gelten als besonders gefährdet, sich mit dem HI-Virus zu infizieren. Natürlich ist "AIDS im Strafvollzug" nicht ansteckender als sonst, hier treffen allerdings mehr Menschen aus den sogenannten Risikogruppen zusammen, die als potentielle Überträger gelten können . Die relevanten Übertragungsmöglichkeiten sind hier ebenfalls der ungeschützte Geschlechtsverkehr, das Verwenden unsteriler Nadeln beim Tätowieren und das sogenannte "needle - sharing" beim intravenösen Drogenkonsum. Eine Infektion in den Arbeitsbereichen der Vollzugsanstalt ist ebenso auszuschließen, wie es auch außerhalb des Vollzugs ausgeschlossen wird. Oft wird aber eine Infektionsgefahr heraufbeschworen und dadurch eine Hysterie ausgelöst. Selbst im Bereich der Wundversorgung ist eine Ansteckungsmöglichkeit nur gegeben,wenn die entsprechenden Hygienevorschriften missachtet werden.Auch im Strafvollzug könnte die Infektionsgefahr drastisch gesenkt werden. Bedingung ist jedoch die Zusammenarbeit zwischen Strafgefangenen und Vollzugsanstaltspersonal einerseits und Gesetzgeber und Politik andererseits.
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