Die internationalen Entwicklungen im Bildungssektor bewirkten eine grundlegende Neuordnung des Hochschulwesens in Deutschland. Insbesondere die Bologna-Deklarationen leisteten einen wichtigen Beitrag zur europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung von Studium und Lehre. Nahezu alle europäischen Staaten haben neue Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen entwickelt. Damit verbunden ist ein Perspektivenwechsel, der parallel auch in vielen anderen Rechtsgebieten zu beobachten ist. Dies sind einerseits die Europäisierung und Internationalisierung sowie andererseits die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben. Zielsetzung der Arbeit ist es, den hochschulpolitisch viel diskutierten Reformprozess darzustellen und unter rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Dies erfolgt vor allem anhand der Auslegung der landeshochschulrechtlichen Vorschriften zur Akkreditierung. Verfahren und Organisation müssen verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Neben positiven Auswirkungen der Entwicklung werden zahlreiche Defizite, an denen das deutsche Akkreditierungssystem leidet, aufgezeigt.