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- Schon jetzt ein Standardwerk.
- Karsten Schmidt und Marcus Lutter: Diese Namen bürgen für herausragende Qualität.
- Eine echte Alternative zu den einbändigen Kurzkommentaren einserseits und den Großkommentaren andererseits.
- Konzentration auf das AktG - keine Kommentierung von Nebengesetzen.
Der 'K.Schmidt/Lutter' ist eine echte Alternative in der Landschaft der Aktiengesetz-Kommentare: Er bietet aufgrund seines Umfangs und der Zweibändigkeit einerseits mehr als ein Kurzkommentar und ist andererseits deutlich schlanker, aktueller und günstiger als ein
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Produktbeschreibung
- Schon jetzt ein Standardwerk.
- Karsten Schmidt und Marcus Lutter: Diese Namen bürgen für herausragende Qualität.
- Eine echte Alternative zu den einbändigen Kurzkommentaren einserseits und den Großkommentaren andererseits.
- Konzentration auf das AktG - keine Kommentierung von Nebengesetzen.

Der 'K.Schmidt/Lutter' ist eine echte Alternative in der Landschaft der Aktiengesetz-Kommentare: Er bietet aufgrund seines Umfangs und der Zweibändigkeit einerseits mehr als ein Kurzkommentar und ist andererseits deutlich schlanker, aktueller und günstiger als ein Großkommentar.

Sichergestellt durch ein grandioses Herausgeberteam und ein namhaftes Autorenteam aus Wissenschaft und Beratungspraxis bewegt sich dieser Kommentar gleichbleibend auf allerhöchstem Niveau. Und das hat gute Gründe, denn die Kommentierungen zeichnen sich aus durch:
- Wissenschaftliche Gründlichkeit
- Praxisgerechte, richtungweisende Lösungen
- Meinungsbildende, eigenständige Kommentierungen
- Zuverlässige Darstellung und sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Literatur
- Keine Wiederholungen, keine Langatmigkeit.

Dieser Kommentar hat fraglos das Potential eines Standardwerks. Jeder wird ihn haben wollen, der im Aktienrecht arbeitet.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 25.02.2008

Konjunktur des Aktienrechts
Neue Paragraphen und Urteile unter der Lupe

Das Aktienrecht erfreut sich erstaunlicher Beliebtheit. Angesichts der Vielzahl von Kommentaren zum Aktiengesetz, die oft schon seit Jahrzehnten auf dem Markt sind und regelmäßig neue Auflagen erleben, sollte man meinen, dazu sei längst alles gesagt und geschrieben. Doch die zuständigen Lektoren sehen darin offenbar trotzdem eine profitable Wachstumsbranche: Gleich zwei der führenden Fachverlage haben fast zeitgleich ein jeweils zweibändiges, ganz neues Werk dazu in die Regale gebracht - und dafür einige der prominentesten Autoren aus dieser Königsdisziplin des Gesellschaftsrechts gewonnen.

Die beiden Altmeister Karsten Schmidt und Marcus Lutter haben für den Otto-Schmidt-Verlag eine stattliche Zahl an Universitätsprofessoren und Wirtschaftsanwälten als Autoren zusammengetrommelt. Die Lektüre dieser Anmerkungen zu den einschlägigen Paragraphen zeigt denn auch, wie wichtig und dementsprechend spannend das Aktienrecht ist - zumal es dabei auch oft für alle Beteiligten um viel Geld geht.

Die gesetzlich vorgeschriebene "Angemessenheit" der Vorstandsbezüge lässt sich nun beispielsweise auch anhand des spektakulären "Mannesmann"-Strafprozesses erläutern. Und in die Kommentierung des "besonderen Vertreters" von Minderheitsaktionären ist bereits das erste Gerichtsurteil aus dem aktuellen Rechtsstreit bei der Hypo-Vereinsbank eingeflossen.

Der Göttinger Hochschullehrer Gerald Spindler beleuchtet die Rechte und Pflichten dieses Minderheitsvertreters. Aktienrechtler weit und breit werden angesichts dessen beachtlicher Machtfülle jede Zeile akribisch lesen, zumal es dazu bislang kaum Rechtsprechung gibt. Denn der Bundestag hat seine Einsetzung erst vor gut zwei Jahren mit dem "Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts" drastisch erleichtert.

Wie begrenzt der Erfolg dieser Reform in ihrem zweiten Schwerpunkt war, nämlich der versuchten Zurückdrängung erpresserischer Berufskläger, zeigt ausführlich der Rechtswissenschaftler Martin Schwab von der Freien Universität in Berlin. Er schildert das von einem Schweigekartell geschützte Geschäftsmodell der "räuberischen Aktionäre" mit ihren "lukrativen Einnahmen" und dem Ziel, "Anwaltsgebühren zu generieren". Zu Recht spricht Schwab angesichts mafiaähnlicher Methoden von einer "kleinen Schar von Kriminellen".

Ernüchternd sind auch seine Ausführungen zum Freigabeverfahren vor Gericht, mit dessen Ausweitung notorischen Berufsklägern ihre Blockiermöglichkeit aus der Hand geschlagen werden sollte. Lesenswert ist ferner die Beschreibung der neu eingeführten Veröffentlichungspflicht für die Beendigung von Anfechtungsklagen, mit der der Gesetzgeber den systematischen Missbrauch eines legitimen Minderheitsrechts aufdecken wollte.

Von "Schutzgelderpressung" und "Krebsgeschwür" spricht auch der Vorsitzende Oberlandesrichter Martin Würthwein aus Stuttgart in der zweiten Neuerscheinung. Diese hat der Verlag C. H. Beck veröffentlicht; herausgegeben wird sie von dem - auch an dem anderen Werk beteiligten - Göttinger Juraprofessor Spindler sowie dem Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsidenten Eberhard Stilz. Ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden Kommentaren: Die beiden Beck-Bände sind (bei überdies etwas größerer Seitenzahl und einem nicht sehr viel höheren Preis) in deutlich kleinerer Schrift gedruckt. Die Informationsdichte ist also bei den Münchner Produkten erheblich größer; jedenfalls insofern hat der Benutzer hier mehr von seinem Geld.

So beleuchtet der Wirtschaftsrechtler Holger Fleischer von der Universität Bonn die "Angemessenheit" der Vorstandsbezüge sehr viel umfassender als das Konkurrenzprodukt - eine Fundgrube angesichts der sogar von Bundeskanzlerin Angela Merkel entfachten Debatte über Managerbezüge. Fleischer behandelt nicht nur die juristischen Aspekte wie das noch junge Gesetz zur Offenlegung von Vorstandsvergütungen - etwa indem er kritisch darauf hinweist, dass das Aktiengesetz "gerade keinen Anspruch auf beamtenrechtsähnliche Alimentation" gewähre.

Der Hochschullehrer beschreibt überdies ökonomische Hintergründe und stellt dabei "Marktunvollkommenheiten" auf dem Arbeitsmarkt für Spitzenmanager fest, die zu einer "Tendenz zu sukzessiven Gehaltssteigerungen" führten. Sogar Verweise auf ausländische Regelungen gegen überhöhte Gehälter sowie auf die Rolle des deutschen Steuerrechts fehlen nicht.

Eine immense Materialsammlung hat schließlich der Freiburger Wissenschaftler Roland Hefendehl für die Untersuchung der einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften zusammengestellt - ein Bereich, der meist in Kommentaren zum Aktiengesetz zu kurz kommt. Diverse Schwindelfirmen vom einstigen Frankfurter Börsensegment "Neuer Markt" leben dort in Gestalt der durch diese Skandale ausgelösten Grundsatzurteile wieder auf. Schade nur, dass Hefendehl zu jenen Strafrechtsprofessoren gehört, die ihr eigenes Rechtsgebiet aus Misstrauen gegenüber staatlichen Eingriffen am liebsten abschaffen würden.

JOACHIM JAHN

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