Aktiengesetz (AktG)Vollzitat:"Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 61 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist"Rechtsstand: 06. September 2021Inhalt:AktiengesetzErstes Buch - AktiengesellschaftErster Teil - Allgemeine VorschriftenZweiter Teil - Gründung der GesellschaftDritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der GesellschafterVierter Teil - Verfassung der AktiengesellschaftFünfter Teil - Rechnungslegung GewinnverwendungSechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und KapitalherabsetzungSiebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger UnterbewertungAchter Teil - Auflösung und Nichtigerklärung der GesellschaftZweites Buch - Kommanditgesellschaft auf AktienDrittes Buch - Verbundene UnternehmenErster Teil - UnternehmensverträgeZweiter Teil - Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von UnternehmenDritter Teil - Eingegliederte GesellschaftenVierter Teil - Ausschluss von MinderheitsaktionärenFünfter Teil - Wechselseitig beteiligte UnternehmenSechster Teil - Rechnungslegung im KonzernViertes Buch - Sonder-, Straf- und SchlussvorschriftenErster Teil - Sondervorschriften bei Beteiligung von GebietskörperschaftenZweiter Teil - Gerichtliche AuflösungDritter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlussvorschriften