Das Bühnenstück hat das Anliegen aufzuzeigen, wie es zu dieser legalisierten Massenmord-Aktion T 4 im Deutschland zur Kriegszeit zwischen 1939 und 1945 kommen konnte. Es galtzunächst den Fokus auf jene Leute zu richten, die wegen falsch verstandenerWissenschaftlichkeit auf dem Gebiet der medizinisch-biologischen Erblehre in gleicherDenkweise wie Adolf Hitler für einen physisch und psychisch gesunden Volkskörper sorgenwollten. Da sie bestrebt waren, tatkräftig handeln, waren sie ohne moralische Hemmungenbereit, auf Grund eines "Führerbefehls" (auf privatem Briefpapier), den legalen Rechtswegüber einen Reichstagsbeschluss zu unterlaufen und gezielte Tötungen an geistig behindertenMenschen jeden Alters anzuordnen und selbst zu betreiben. Ihrer Denkweise und ihremEhrgeiz kam entgegen, dass sie sich durch die Anordnung des Staatsdiktators abgesichertglaubten, obschon dieser selbst sich durch die Mahnung zu höchster Sorgfalt von Schuldfreihalten wollte. Im System, wie es einem Unrechtsstaat eigen ist, konnte in Verzahnungdes Befehlens und Gehorchens von der Behördenspitze bis hinunter zu den bereitwilligenErfüllungsgehilfen an den Pflegebetten die akribisch geplante Eliminierung der als"lebensunwert" diagnostizierten Kranken durchgeführt werden. Eine anfangs höchstunsichere Rechtsbasis war trotz Mitwisserschaft durch den Reichsjustizminister tragfähiggenug, um eine grobschlächtige Ideologie umzusetzen, die bald auch ausgriff auf Juden,Slawen, Kommunisten, Pazifisten und Regimegegner. Es handelte sich um Massensuggestionunter Einbezug niedrigster Quäl- und Mordinstinkte unter dem Vorwand von rassischerÜberlegenheit mit dem scheinbar abgesicherten Recht zu "Säuberung", "Aufnordung" und"Einheitlichkeit"! Die Zielsetzung der Eroberung, der Abwehr des Bolschewismus, derVersklavung von "Fremdrassigen" und Ausmerzung der "Schädlinge" lieferte den Überbauder Verdrehung von Recht zum Unrecht und zu Staatsverbrechen im In- und Ausland.Die christlichen Kirchenführer warenzumeist innerlich aufgewühlt im Dilemma zwischenethischen Forderungen und Staatsgehorsam bei politischer Schweigepflicht. Sie hielten langeihre Belange hinsichtlich Rechtsstellung von Institution, Schule und liturgisch-sakramentalerPraxis durch das Reichskonkordat von 1933 juristisch gut abgesichert. Ab 1.9.1939 merktensie deutlicher, wie die "Aktion T 4" dem Menschenbild der Würde, des Beistands und desMitleids widersprach und dass einhelliger Widerstand geboten gewesen wäre!Die Privathandlung, wie eine Bauernfamilie mit psychisch und gehirnorganisch behindertemKind der akribisch zupackenden Tötungsmaschinerie zu entgehen versucht, unterstreicht,wie schwierig es ist, gegen vorherrschende Gewaltideologien anzukommen. Dabei wird derZwang zur Niederhaltung natürlicher Behütungsgefühle und offenen Protestes unter derWucht von Gewaltandrohung deutlich. Wer nicht selbst den Eliminierungen zum Opfer fallenwill, muss beschwichtigen, bangen und schweigen.Gereifte Deutsche lernen nach umfassender Schadenserfahrung dazu: Unrecht müsste vor"Gleichschaltung" und "Führergehorsam" gestoppt werden! Den Leidenden und denreflektierenden Intellektuellen bleibt Ende 1944 die Hoffnung auf Lernfähigkeit undNeugestaltung einer humanen Demokratie nach dem Untergang des Dritten Reiches.
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