Seit der Holzmüller-Entscheidung 1982 sind ungeschriebene Rechtsschutzmöglichkeiten des Aktionärs gegen Maßnahmen der Verwaltungsorgane immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Der Autor arbeitet die Rechtsposition des Aktionärs sowie seine Stellung im Kompetenz- und Kontrollsystem der Aktiengesellschaft heraus. Anhand der Ergebnisse zeigt er auf, dass zur Begründung des notwendigen Rechtsschutzes entgegen der herrschenden Auffassung nicht auf die Mitgliedschaft zurückgegriffen werden muss. Deren unzureichender Schutz ist vielmehr erst die Folge einzelner Lücken im Aktiengesetz. Abgerundet wird die Untersuchung mit Ausführungen zur Bedeutung und den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes, zu materiell- und prozessrechtlichen Einzelheiten sowie einem Reformvorschlag.