104,20 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Das Thema des Buches ist die Haftung der Leitungsmitglieder der Aktiengesellschaft gegenüber den Aktionären. Die Studie zeigt zunächst unter Beschreibung des bestehenden Haftungssystems im Binnenrecht der AG, dass nach derzeitigem Verständnis eine Schutzlücke zu Lasten der Anteilseigner besteht. Beispiele finden sich etwa im Bereich der Vereitelung von Übernahmeversuchen oder des ungerechtfertigten Bezugsrechtsausschlusses bei Ausübung eines genehmigten Kapitals. Diese Fälle lassen sich gemeinsam als aktionärsschädigende Pflichtverletzungen beschreiben, bei denen insbesondere der Vorstand eine…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema des Buches ist die Haftung der Leitungsmitglieder der Aktiengesellschaft gegenüber den Aktionären. Die Studie zeigt zunächst unter Beschreibung des bestehenden Haftungssystems im Binnenrecht der AG, dass nach derzeitigem Verständnis eine Schutzlücke zu Lasten der Anteilseigner besteht. Beispiele finden sich etwa im Bereich der Vereitelung von Übernahmeversuchen oder des ungerechtfertigten Bezugsrechtsausschlusses bei Ausübung eines genehmigten Kapitals. Diese Fälle lassen sich gemeinsam als aktionärsschädigende Pflichtverletzungen beschreiben, bei denen insbesondere der Vorstand eine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft begeht, die Folge der Pflichtverletzung aber ausschließlich eine Schädigung des Aktionärs und nicht der AG ist. Die Untersuchung verfolgt mehrere Ansätze zur Schließung dieser Lücke und zeigt, dass bereits nach geltendem Recht der Aktiengesellschaft in diesen Fällen ein Ersatzanspruch des Aktionärs aus

280 Abs. 1, 311 Abs. 3 BGB unter dem Gesichtspunkt der Dritthaftung besteht.
Autorenporträt
Der Autor: Menso F. Engelmann, geboren 1978 in Bad Segeberg, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. 2004 legte er in Berlin das Erste juristische Staatsexamen ab. Es folgte die Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin im Jahr 2006 neben der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international vertretenen Kanzlei. Seit 2005 ist der Autor Rechtsreferendar beim Kammergericht Berlin.