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Das Aufbrechen der sog. Deutschland AG hat für viele Veränderungen in der deutschen Kapitalmarktwirklichkeit gesorgt. Insbesondere hat sie das Phänomen des »aktivistischen Aktionärs« nach Deutschland gebracht. Das Auftreten dieser »lauten« Aktionäre stellt viele, auch traditionelle, Unternehmen in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Insbesondere wird die Unabhängige Geschäftsführung auf eine harte Probe gestellt.
Der Autor untersucht daher die rechtlichen Grenzen aktivistischen Aktionärsverhaltens in Hinsicht auf seine gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit
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Produktbeschreibung
Das Aufbrechen der sog. Deutschland AG hat für viele Veränderungen in der deutschen Kapitalmarktwirklichkeit gesorgt. Insbesondere hat sie das Phänomen des »aktivistischen Aktionärs« nach Deutschland gebracht. Das Auftreten dieser »lauten« Aktionäre stellt viele, auch traditionelle, Unternehmen in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Insbesondere wird die Unabhängige Geschäftsführung auf eine harte Probe gestellt.

Der Autor untersucht daher die rechtlichen Grenzen aktivistischen Aktionärsverhaltens in Hinsicht auf seine gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit unter Zugrundelegung einer Leitbildbestimmung des Aktionärs innerhalb der deutschen Aktiengesellschaft. Weiter setzt sich die Arbeit mit den Möglichkeiten des Unternehmens auseinander, auf den Auftritt von aktivistischen Aktionären zu reagieren, und untersucht die rechtliche Zulässigkeit etwaiger Abwehrmaßnahmen. Der Autor hält die geltende Rechtslage grundsätzlich für hinreichend in Bezug auf aktivistisches Aktionärsverhalten, regt aber punktuelle Gesetzesänderungen an.
Autorenporträt
Der Autor studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach seinem Studium arbeite er von 2018 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia und Telekommunikationsrecht von Prof. Dr. Gerald Spindler, wo er 2022 promoviert wurde. Im Anschluss an seine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete er in Frankfurt für eine internationale Wirtschaftskanzlei. Seit 2021 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Celle.