Die Wertermittlung von Gehölzen nach der Methode Koch hat eine rechtliche und eine wertermittlungsfachliche Seite. Das Ziel der Wertermittlung ist das fachlich richtige Gutachten, mit dem - im Fall der gütlichen Einigung - alle Beteiligten einverstanden sind oder das - im Fall der streitigen Auseinandersetzung - in den zivilgerichtlichen Instanzen Bestand hat.