Die Wertschöpfung ist mittlerweile ein anerkannter Maßstab für die Quantifizierung von Unternehmensgrößen. In grundlegenden Untersuchungen wurde die Eignung der Wertschöpfung als Größenmerkmal herausgearbeitet. Neben der theoretischen Durchdringung des Problems der Konzentrationsmessung ging es dabei auch um dessen praktische Lösung. Bei der Berechnung der Wertschöpfung ist vom Jahresabschluß der Unternehmen auszugehen. Mit der Umgestaltung des ihm zugrundeliegenden Rechts, insbesondere durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 1985, wurde eine "Aktualisierung der Wertschöpfungsrechnungen..." notwendig. Die Arbeit befaßt sich mit der Berechnung der Wertschöpfung für Industrie- und Handelsunternehmen, einschließlich Konzernunternehmen, sowie Versicherungsunternehmen.