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Europa soll im Asylbereich zusammenwachsen. Dieser politische Anspruch wird zumindest in der Gesetzgebung durch das Konzept des sicheren Drittstaates manifestiert. Wann und inwieweit jedoch das materielle Asylrecht in Westeuropa vereinheitlicht werden kann, ist bis heute ungewiß. Richterinnen und Richtern in den jeweiligen Ländern obliegt deshalb gerade bei der Interpretation des Begriffes der politischen Verfolgung und der Art. 1 bzw. 33 GFK auch in Zukunft eine besondere Verantwortung. Bei der Entscheidungsfindung gewinnen neben der GFK auch andere völkervertragsrechtliche Bestimmungen an…mehr

Produktbeschreibung
Europa soll im Asylbereich zusammenwachsen. Dieser politische Anspruch wird zumindest in der Gesetzgebung durch das Konzept des sicheren Drittstaates manifestiert. Wann und inwieweit jedoch das materielle Asylrecht in Westeuropa vereinheitlicht werden kann, ist bis heute ungewiß. Richterinnen und Richtern in den jeweiligen Ländern obliegt deshalb gerade bei der Interpretation des Begriffes der politischen Verfolgung und der Art. 1 bzw. 33 GFK auch in Zukunft eine besondere Verantwortung.
Bei der Entscheidungsfindung gewinnen neben der GFK auch andere völkervertragsrechtliche Bestimmungen an Bedeutung, vor allem Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dessen Reichweite und Anwendbarkeit sind aber gerade im Kontext eines Bürgerkrieges noch umstritten.
Die Beiträge des vorliegenden Bandes beruhen im wesentlichen auf den Referaten, die im Rahmen der dritten gemeinsam von UNHCR und Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart veranstalteten Tagung - erstmals für Verwaltungsrichterinnen und -richter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz - gehalten wurden. Zu Wort kommen u.a. die Vertreterin von UNHCR in Deutschland sowie der Präsident der Europäischen Menschenrechtskommission.