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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal (Fachbereich B - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw. Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal (Fachbereich B - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw. Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor Aushändigung seiner Berufsurkunde zu schwören, dass er seine Pflichten verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllt, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten wird.
Zudem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Berufspflichten und der fachlichen Normen zu gewährleisten. Für diese Zwecke muss in der WP-Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem eingerichtet sein. Gleichzeitig ist es für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass die Einhaltung der Berufspflichten auch durch eine externe Qualitätskontrolle überwacht wird.
Bereits im Jahr 1997 haben das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle hingewiesen. Das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sollte dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Leistungen der Abschlussprüfer zu festigen.
Trotz dieser Maßnahmen erschütterten Ende der neunziger Jahre und Anfang dieses Jahrhunderts zahlreiche Bilanzskandale die Kapitalmärkte. Sowohl die US-amerikanischen Bilanzskandale, angefangen mit dem Zusammenbruch des Energiehändlers Enron, über Xerox bis hin zu der größten Unternehmenspleite der USA im Fall des Telekommunikationsunternehmens Worldcom, als auch deutsche Unternehmenszusammenbrüche, wie die Fälle Holzmann, Flowtex, und der Berliner Bankgesellschaft, haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit in die Leistungen der Abschlussprüfer geführt.
Der wirtschaftliche Schaden dieser Zusammenbrüche lässt sich nicht beziffern. Aufgrund dieser Bilanzskandale ist das bis dahin weitgehend vorhandene Vertrauen der Öffentlichkeit in die durch Wirtschaftsprüfer testierten Abschlüsse verloren gegangen, da die Jahresabschlüsse der später gescheiterten Unternehmen fast durchweg einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk trugen. Durch das Publikwerden der oben genannten Skandale wurde die Qualität der Wirtschaftsprüfung in den Fokus sowohl der nationalen als auch der internationalen öffentlichen Diskussion gebracht.
Einen maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle hatten verschiedene internationale Initiativen, wie z.B. die Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Act im Jahr 2002 in den USA und die Modernisierung der 8. EU-Richtlinie.
In Deutschland wurde im Jahr 2001 ein System der externen Qualitätskontrolle eingeführt, um die Qualität der Wirtschaftsprüferleistungen sicher zu stellen, zu steigern und gleichzeitig einem Vertrauensverlust von Investoren entgegenzuwirken.
Die externen Qualitätskontrollen sollen feststellen, ob die Maßnahmen und Grundsätze zur internen Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfungspraxis den Anforderungen genügen. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme zur Qualitätskontrolle. Das Monitoring-Verfahren auf der einen, und das Peer-Review-Verfahren auf der anderen Seite. Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Qualitätskontrollsystem ist als Peer-Review-Verfahren konzipiert und orientiert sich an dem in den USA bis 2001 angewandten Peer-Review-Verfahren. Die internation...
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