Heute ist das Thema, das die europäischen Justizsysteme am meisten beschäftigt, die Ausarbeitung von Lösungen, die für die Effizienz und Beschleunigung von Strafverfahren entwickelt wurden, und in diesem Zusammenhang deren Vereinfachung. Nach Ansicht einiger Autoren lassen sich in der modernen europäischen Strafjustiz im Wesentlichen drei Effekte unterscheiden, die die Richtung der Entwicklung des Rechts bestimmen werden, das traditionell auf inquisitorischen Grundlagen basiert. Diese drei Effekte, die keineswegs ausschließlich, aber in der gegenwärtigen Situation der europäischen (Straf-)Rechtskultur tatsächlich bestimmend sind, sind die folgenden: das Auftreten von Elementen eines kontradiktorischen Strafrechtssystems; die Verbreitung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechtsdenkens; und die Konvergenz der nationalen Strafgesetze auf der Grundlage der Bemühungen der Europäischen Union um Rechtsharmonisierung. Diese drei Effekte unterschiedlicher Herkunft tragen zur Verbreitung des Rechts auf ein faires Verfahren bei und beschleunigen die strukturellen Veränderungen in der Strafjustiz der europäischen Länder. Das ungarische Strafprozessrecht steht kurz vor einer Erneuerung: Die Kodifizierung des neuen Gesetzes ist im Gange.