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Nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität sind Staaten nicht der Gerichtsbarkeit anderer Staaten unterworfen. Vielfältige Ausnahmen zu dieser Regel haben sich im Laufe der Zeit entwickelt, sind in der Entwicklung begriffen oder werden von der Wissenschaft gefordert. Ziel der Arbeit ist es, den aktuellen Stand dieses bislang fast ausschließlich vom Völkergewohnheitsrecht geprägten Rechtsgebiets zu erfassen und zu ordnen. Besondere Beachtung findet dabei das bislang noch nicht in Kraft getretene "UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der…mehr

Produktbeschreibung
Nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität sind Staaten nicht der Gerichtsbarkeit anderer Staaten unterworfen. Vielfältige Ausnahmen zu dieser Regel haben sich im Laufe der Zeit entwickelt, sind in der Entwicklung begriffen oder werden von der Wissenschaft gefordert. Ziel der Arbeit ist es, den aktuellen Stand dieses bislang fast ausschließlich vom Völkergewohnheitsrecht geprägten Rechtsgebiets zu erfassen und zu ordnen. Besondere Beachtung findet dabei das bislang noch nicht in Kraft getretene "UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit". Wichtige Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte sowie die Problematik der Immunität bei der Verletzung von Menschenrechten im ius cogens-Rang werden analysiert.
Autorenporträt
Robin Falk Lengelsen, geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudien im europäischen Recht in Würzburg; Erstes Staatsexamen 2004, Zweites Staatsexamen 2006 in Düsseldorf; 2006-2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln; gegenwärtig Referent im Bundesministerium für Gesundheit.