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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als solches auseinander. Sie verschafft einen Überblick hinsichtlich seiner Existenz, seiner Ziele und etwaiger Rechtsfolgen, welche anhand auch von praxisnahen Anwendungsbeispielen verdeutlicht werden, um sodann aus dem Verständnis seines Sinn und Zwecks heraus zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als solches auseinander. Sie verschafft einen Überblick hinsichtlich seiner Existenz, seiner Ziele und etwaiger Rechtsfolgen, welche anhand auch von praxisnahen Anwendungsbeispielen verdeutlicht werden, um sodann aus dem Verständnis seines Sinn und Zwecks heraus zu ermitteln, ob, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die Motive für etwaig beabsichtigte Grundfreiheitseinschränkungen hinsichtlich der Untersagung eines geplanten Erwerbs eines deutschen Unternehmens durch gemeinschaftsfremde Unternehmen dazu geeignet wie legitim sein können, die europäischen Grundfreiheiten - wie zum Beispiel die Kapitalverkehrsfreiheit - bis hin auf ein unerträgliches Maß zutangieren, um etwaige protektionistische oder wirtschaftspatriotische Ansichten des Staates zu schützen.Als Ausgangs- und Bearbeitungsschwerpunkt dieser Arbeit dienen die allgemeinen Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes sowie das 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung, welches am 24.04.2009 in Kraft getreten ist. Diese, wie auch unter Bezug anderer jüngst vorgenommener Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, sollen dahingehend beleuchtet werden, ob sie mehr oder weniger geeignet sind, die sich aktuell dargestellte Problemstellung aus dem AWG, welche mit dem seit 2009 der Bundesregierung eingeräumten Vetorecht einhergeht, beheben zu können.