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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung sollen aktuelle Rechtsfragen der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen diskutiert werden.Die Windenergie hat sich im Laufe der vergangenen Jahre zum wichtigsten Pfeiler auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien entwickelt. Daher ist sie für die angestrebte Energiewende…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung sollen aktuelle Rechtsfragen der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen diskutiert werden.Die Windenergie hat sich im Laufe der vergangenen Jahre zum wichtigsten Pfeiler auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien entwickelt. Daher ist sie für die angestrebte Energiewende der Bundesrepublik Deutschland von zentraler Bedeutung. Gemäß § 1 Abs. 2 EEG ist es das Ziel, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 auf 40 - 45% zu erhöhen. Bis zum Jahr 2050 soll dieser Anteil auf mindestens 80% nach oben geschraubt werden. Um diese Zielvorgaben zu erreichen, ist auch weiterhin ein umfassender Ausbau der Windenergie von Nöten. Neben Windkraftanlagen auf hoher See, ist für Betreiber die Errichtung von Anlagen auch an Land, insbesondere in Wäldern, sehr attraktiv. Waldstandorte haben den Vorteil, dass sie meist fern ab von Wohngebieten liegen. Streitigkeiten mit der ortsansässigen Bevölkerung, aufgrund von Lärmbelästigung und Schattenwurf, werden somit vermieden. Zudem fallen Waldflächen meist mit exponierten, besonders windreichen Standorten zusammen und sorgen so für eine hohe Auslastung der Anlagen und lukrative Gewinne. Speziell die Höhenlagen der deutschen Mittelgebirge scheinen für die Windenergienutzung prädestiniert zu sein. Trotz der genannten Vorteile und einer geringeren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes , besteht jedoch gerade in Wäldern, aufgrund der Existenz vieler verschiedener Tier- und Pflanzenarten, ein hohes Konfliktpotenzial mit dem besonderen Artenschutzrecht. Durch den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen können besonders schützenswerte Arten von enormen Störwirkungen, Beschädigungen ihrerFortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Gefahren für ihre körperliche Unversehrtheit betroffen sein. Insbesondere der Lebensstättenschutz ist dabei ein vielfach unterschätztes Problem, das sich beim Bau einer Windenergieanlage stellt. Im Rahmen der Schaffung von Zugangswegen und der Errichtung des Anlagenfundaments werden in flächendeckendem Maße Bäume gerodet, in denen Vögel, Kleinsäuger oder Insektenarten ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorfinden. Die Zerstörung oder Beschädigung der Lebensstätten besonders geschützter Arten führt jedoch in vielerlei Hinsicht zu rechtlichen Problemen.
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