Das im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegte, 1994 in Kraft getretene Neue Seerecht sollte die völkerrechtliche Ordnung der Meere umfassend regeln und Beständigkeit garantieren.
Auf der Grundlage einer detaillierten, sich besonders an der Staatenpraxis und Rechtsprechung orientierenden Untersuchung des Ist-Zustandes der einschlägigen völkerrechtlichen Regelungen für den Schutz von Unterwasserkulturgütern und für die inneren Gewässer erfolgt in diesem Werk eine erste exemplarische Überprüfung der Bewährung des Neuen Seerechts. Dabei werden diverse Regelungs- und Vollzugsdefizite aufgedeckt und die Fragen nach der Notwendigkeit, Richtung und präjudizierenden Wirkung von seerechtlichen Stabilisierungs- und Erneuerungsschritten beantwortet.
Diese Zwischenbilanz der Seerechtsentwicklung richtet sich an alle völkerrechtlich Interessierten, inbesondere an die Wissenschaftler und Praktiker, denen bei der Komplettierung und Implementierung des Neuen Seerechts in den nächsten Jahren eine Schlüsselrolle zukommt.
Die Autoren, an der Universität Tübingen tätige Völkerrechts- und Seerechtsexperten, bringen auch ihre Erfahrungen als Gutacher und rechtspolitische Berater ein.
Auf der Grundlage einer detaillierten, sich besonders an der Staatenpraxis und Rechtsprechung orientierenden Untersuchung des Ist-Zustandes der einschlägigen völkerrechtlichen Regelungen für den Schutz von Unterwasserkulturgütern und für die inneren Gewässer erfolgt in diesem Werk eine erste exemplarische Überprüfung der Bewährung des Neuen Seerechts. Dabei werden diverse Regelungs- und Vollzugsdefizite aufgedeckt und die Fragen nach der Notwendigkeit, Richtung und präjudizierenden Wirkung von seerechtlichen Stabilisierungs- und Erneuerungsschritten beantwortet.
Diese Zwischenbilanz der Seerechtsentwicklung richtet sich an alle völkerrechtlich Interessierten, inbesondere an die Wissenschaftler und Praktiker, denen bei der Komplettierung und Implementierung des Neuen Seerechts in den nächsten Jahren eine Schlüsselrolle zukommt.
Die Autoren, an der Universität Tübingen tätige Völkerrechts- und Seerechtsexperten, bringen auch ihre Erfahrungen als Gutacher und rechtspolitische Berater ein.