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Das im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegte, 1994 in Kraft getretene Neue Seerecht sollte die völkerrechtliche Ordnung der Meere umfassend regeln und Beständigkeit garantieren. Auf der Grundlage einer detaillierten, sich besonders an der Staatenpraxis und Rechtsprechung orientierenden Untersuchung des Ist-Zustandes der einschlägigen völkerrechtlichen Regelungen für den Schutz von Unterwasserkulturgütern und für die inneren Gewässer erfolgt in diesem Werk eine erste exemplarische Überprüfung der Bewährung des Neuen Seerechts. Dabei werden diverse Regelungs- und…mehr

Produktbeschreibung
Das im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegte, 1994 in Kraft getretene Neue Seerecht sollte die völkerrechtliche Ordnung der Meere umfassend regeln und Beständigkeit garantieren.
Auf der Grundlage einer detaillierten, sich besonders an der Staatenpraxis und Rechtsprechung orientierenden Untersuchung des Ist-Zustandes der einschlägigen völkerrechtlichen Regelungen für den Schutz von Unterwasserkulturgütern und für die inneren Gewässer erfolgt in diesem Werk eine erste exemplarische Überprüfung der Bewährung des Neuen Seerechts. Dabei werden diverse Regelungs- und Vollzugsdefizite aufgedeckt und die Fragen nach der Notwendigkeit, Richtung und präjudizierenden Wirkung von seerechtlichen Stabilisierungs- und Erneuerungsschritten beantwortet.
Diese Zwischenbilanz der Seerechtsentwicklung richtet sich an alle völkerrechtlich Interessierten, inbesondere an die Wissenschaftler und Praktiker, denen bei der Komplettierung und Implementierung des Neuen Seerechts in den nächsten Jahren eine Schlüsselrolle zukommt.
Die Autoren, an der Universität Tübingen tätige Völkerrechts- und Seerechtsexperten, bringen auch ihre Erfahrungen als Gutacher und rechtspolitische Berater ein.
Autorenporträt
Wolfgang Graf Vitzthum, geb. 1941, Studium in Berlin, Freiburg i. Ü., Freiburg i. Br., Princeton, N.J. und Columbia. Promotion (1971), Habilitation (1977). Universität der Bundeswehr München (1978), Universität Tübingen (seit 1981). Mitglied der Akademie von Aix-en-Provence (seit 1994), Dr. jur. h.c. der dortigen Universität (1997). Vizepräsident der Stefan George Gesellschaft.

Prof. Dr. Stefan Talmon LL.M. M.A. ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht und Direktor am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn. Vor seiner Berufung nach Bonn im Oktober 2011 war er Lecturer, Reader und zuletzt Professor of Public International Law an der University of Oxford und Fellow des St. Anne's College, Oxford (2003 2011). Professor Talmon ist englischer Barrister mit Chambers in 20 Essex Street, London, und berät Staaten und internationale Unternehmen in völkerrechtlichen Fragen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im allgemeinen Völkerrecht und an den Schnittstellen zwischen Staatrecht, Völkerrecht und Europarecht.