Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, führte die Bundesregierung zur Entlastung der Unternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen ab März 2020 das Kurzarbeitergeld ein. Doch welche steuerlichen Konsequenzen hat das für Sie als Arbeitnehmer?
Das Kurzarbeitergeld ist zwar lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h., wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss damit rechnen, dass das Einkommen nach einem höheren Prozentsatz besteuert wird es drohen dann Steuernachzahlungen im folgenden Jahr. Wolf-Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Top-Experte für Steuerrecht, erläutert, in welchen Fällen mit Nachzahlungen
zu rechnen ist und gibt hilfreiche Tipps für die Erstellung der Steuererklärung, sodass Sie trotz allem Steuern sparen können.
Grundlagen zum Kurzarbeitergeld
Änderungen des Kurzarbeitergelds aufgrund der Coronakrise
Gewusst wie die besten Steuer-Tipps bei Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld ist zwar lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h., wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss damit rechnen, dass das Einkommen nach einem höheren Prozentsatz besteuert wird es drohen dann Steuernachzahlungen im folgenden Jahr. Wolf-Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Top-Experte für Steuerrecht, erläutert, in welchen Fällen mit Nachzahlungen
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