Das Ziel der FFH-Richtlinie, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen herzustellen, wurde auch über 30 Jahre nach ihrem Inkrafttreten nicht erreicht. Neben dem allgemeinen Vollzugsdefizit, welches insbesondere im Umweltrecht anerkannt ist, können auch rechtliche Ursachen für das Ausbleiben der erhofften Fortschritte ausgemacht werden. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf dogmatische Fragestellungen bzgl. der allgemeinen Schutzmaßnahmen des europäischen Gebietsschutzes nach Art. 6 Abs. 1 und 2 FFH-RL. Diese werden vor dem Hintergrund möglichst wirksamer Schutzmaßnahmen analysiert und Lösungsvorschläge werden erarbeitet. Die Verfasserin bewertet etwa das Verwaltungsprivileg kritisch und ordnet das in seinen Einzelheiten noch ungeklärte Verhältnis von Art. 6 Abs. 2 und 3 FFH-RL dogmatisch ein. Ergänzend formuliert die Arbeit Reformvorschläge des Richtlinientextes. Diese werden auch mit dem Entwurf der europäischen Wiederherstellungsverordnung in Zusammenhanggesetzt.
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