Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege sowie zur tagesstationären Behandlung im Krankenhaus aufgenommen. Zudem sind Anmerkungen zum neuen Ehegattennotvertretungsrecht enthalten.