Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)Rechtsstand: 05. März 2012Inhalt:Abschnitt 1 - Ausführungen zu den §§ 1 bis 58 des WaffengesetzesAbschnitt 2 - Ausführungen zu den Anlagen 1 und 2 des WaffengesetzesDen Umgang mit Waffen regelt das Waffengesetz. Als spezialgesetzliches Gefahrenabwehrrecht dient es dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll dazu beitragen, dass Gefahren, die aus dem Umgang mit Waffen entstehen können minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden.Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten.