Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)Vollzitat: "Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. September 2020 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist"Rechtsstand: 01. September 2020Inhalt:Abschnitt 1 - Nachweis der SachkundeAbschnitt 2 - Nachweis der persönlichen EignungAbschnitt 3 - Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; FachbeiratAbschnitt 4 - Benutzung von SchießstättenAbschnitt 5 - Aufbewahrung von Waffen und MunitionAbschnitt 6 - Vorschriften für das WaffengewerbeUnterabschnitt 1 - FachkundeUnterabschnitt 2 - ErsatzdokumentationUnterabschnitt 3 - Kennzeichnung von WaffenAbschnitt 7 - Ausbildung in der Verteidigung mit SchusswaffenAbschnitt 7a - Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte SchusswaffenAbschnitt 8 - Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu DrittstaatenUnterabschnitt 1 - Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen UnionUnterabschnitt 2 - Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und MitnahmeAbschnitt 9 - Ordnungswidrigkeiten und SchlussvorschriftenAnlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten