Seit vielen Jahren gehört dieser 'Klassiker' zur Standardausrüstung für Studierende der Rechtswissenschaft. Für die Neuauflage wurde das Lehrbuch vollständig überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen wurden erstmals in gemeinsamer Arbeit von Hans Brox und Wolf-Dieter Walker beraten und umgesetzt.
Zur Veranschaulichung, zur Lernkontrolle und zum schnellen Nachschlagen sind nunmehr an allen maßgeblichen Stellen Schaubilder und Prüfungsschemata eingefügt. Neuere Entwicklungen, insbes. zu rechtsgeschäftlichen Problemen bei Willenserklärungen per E-Mail und im Rahmen von Internet-Auktionen sowie zu den Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur BGB-Gesellschaft auf die Rechtsstellung des nicht eingetragenen Vereins wurden eingearbeitet. Wichtige BGH-Entscheidungen und aktuelle Literatur sind bis Frühjahr 2006 verarbeitet und nachgewiesen.
Der Allgemeine Teil des BGB ist wegen seines hohen Abstraktionsgrades für Anfänger nur schwer zu verstehen. Dieses Lehrbuch hilft dem Anfänger, die Grundstrukturen zu erlernen, und dient dem Fortgeschrittenen als Wiederholungshilfe.
Zur Vorauflage:
'Kurzum: wer das Einmaleins des Zivilrechts hier nicht lernt, wird es nirgendwo lernen. Pflichtlektüre für jeden Anfänger.' (Studium 77/05 )
Zur Veranschaulichung, zur Lernkontrolle und zum schnellen Nachschlagen sind nunmehr an allen maßgeblichen Stellen Schaubilder und Prüfungsschemata eingefügt. Neuere Entwicklungen, insbes. zu rechtsgeschäftlichen Problemen bei Willenserklärungen per E-Mail und im Rahmen von Internet-Auktionen sowie zu den Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur BGB-Gesellschaft auf die Rechtsstellung des nicht eingetragenen Vereins wurden eingearbeitet. Wichtige BGH-Entscheidungen und aktuelle Literatur sind bis Frühjahr 2006 verarbeitet und nachgewiesen.
Der Allgemeine Teil des BGB ist wegen seines hohen Abstraktionsgrades für Anfänger nur schwer zu verstehen. Dieses Lehrbuch hilft dem Anfänger, die Grundstrukturen zu erlernen, und dient dem Fortgeschrittenen als Wiederholungshilfe.
Zur Vorauflage:
'Kurzum: wer das Einmaleins des Zivilrechts hier nicht lernt, wird es nirgendwo lernen. Pflichtlektüre für jeden Anfänger.' (Studium 77/05 )