Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuldrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen folgt die Tragweite der Grundsätze des Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muss diesen Zusammenhängen Rechnung tragen und ist darauf angewiesen, immer wieder die Querverbindungen zum Stoff der Besonderen Teile des BGB herzustellen. Es ist das besondere Anliegen des Autors, diese Verbindungen herauszuarbeiten und sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit vor allem den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Studierenden. Sie will aber auch dem interessierten Anfänger verständlich sein und ihm neben der Kenntnis des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme der Besonderen Teile des BGB vermitteln.Die Neuauflage enthält einen neuen Abschnitt über das auch in der Ausbildung immer wichtiger werdende Europäische Privatrecht. Überdies war eine Fülle examensrelevanter Rechtsprechungsänderungen zu berücksichtigen, die seit Erscheinen der Vorauflage ergangen ist. Schließlich sind zwischenzeitliche Neuregelungen, etwa im Vereinsrecht, eingearbeitet worden.
Das Werk muss wohl als Klassiker unter den Lehrbüchern für den Allgemeinen Teil des BGB bezeichnet werden. Aufgrund der tiefgehenden und intensiven Beleuchtung des Themengebietes kann dieses Buch jedem, der sich mit dem Allgemeinen Teil beschäftigen möchte, nur ans Herz gelegt werden.Jonas Krüger auf: www.fsr-jura.uni-jena.de 1.8.2018Charakteristisch in diesem Sinne ist die ausgesprochene Lebensnähe, die so manche Argumentation bestimmt. ... verleiht dem Werk eine eigentümliche Abgerundetheit und Vielseitigkeit. ... Innerhalb des Handbuchsegments besticht das vorliegende Werk wiederum durch seine vergleichsweise Kürze. ... Mit Medicus/Petersen durchläuft man eine Denk-, Entscheidungs- und Begründungsschmiede par excellence. ... ist dem hohen Grad der Verzahnung mit den anderen vier Büchern des BGB geschuldet. Darin liegt zweifelsohne die Stärke des Allgemeinen Teils. ...sei dieser Klassiker, den Petersen respektvoll fortsetzt, mit Nachdruck empfohlen.David A. Carnal in: StudZR 1/2017Der Band mit seiner gut strukturierten Gliederung und seiner verständlichen Sprache stellt dabei immer wieder auch Bezüge zu Problemen aus Schuldrecht und Sachenrecht her. Literaturverweise und Beispiele reichern die Darstellung an. ...Der sich auf aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur befindliche Band eignet sich primär für den fortgeschrittenen Studenten, vermittelt jedoch auch dem engagierten Anfänger sowohl die Kenntnis des Allgemeinen Teils des BGB wie auch die Einblicke in Fragestellungen aus den Besonderen Teilen.www.juraplus.de 13.10.2010Die Arbeit mit dem Band wird in technischer Hinsicht durch vorzügliche Register, Stichwort- und Gesetzesverzeichnisse erleichtert. Etliche weiterführende Hinweise in den Fußnoten runden die Darstellung ab. Wer eine abstraktere Darstellung, die freilich immer wieder auch Beispielsfälle vorstellt (ohne sie indes schulmäßig zu lösen), schätzt, ist mit diesem Band hervorragend ausgestattet. ...Es ist das hohe Verdienst des autors, den Allgemeinen Teil trotz seiner Abstraktion anschaulich und alles andere als "abgehoben" dargestellt zu haben. ...Dazwischen wird der Stoff anschaulich, schon von der Gliederung her übersichtlich und klar dargestellt.Jura Journal 04/2010Ein mustergültiges Lehrbuch, das vor allem Studierenden fortgeschrittener Semester kompetent Auskunft auch in schwierigen dogmatischen Problemlagen erteilt, aber gleichermaßen auch engagierten Einsteigern die Verfestigung bereits erworbener Grundkenntnisse ermöglicht.Ex Libris April 2007In der Quintessenz lässt sich sagen, dass der "Allgemeine Teil des BGB" eines der Lehrbücher ist, die in keinem Jurastudentenregal fehlen sollten.LAW ZONE 1/2007