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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt erstmals umfassend für das gesamte Zivilrecht das Verbot der Benachteiligung aus Gründen von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das Gesetz hat vor allem auf das Arbeitsrecht, aber z.B. auch auf das Versicherungs- und Mietrecht erhebliche Auswirkungen. Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot sind u.a. durch die im Gesetz geregelte Entschädigungspflicht sanktioniert.
Die Kommentierung behandelt die bisherige Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht unter besonderer Berücksichtigung
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Produktbeschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt erstmals umfassend für das gesamte Zivilrecht das Verbot der Benachteiligung aus Gründen von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das Gesetz hat vor allem auf das Arbeitsrecht, aber z.B. auch auf das Versicherungs- und Mietrecht erhebliche Auswirkungen. Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot sind u.a. durch die im Gesetz geregelte Entschädigungspflicht sanktioniert.
Die Kommentierung behandelt die bisherige Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Die Autoren legen zudem besonderen Wert auf die praktischen Auswirkungen des Gesetzes, wie z.B. die Organisationspflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Benachteiligungen.
Die Novellierung des AGG zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes ist bereits berücksichtigt.

Die Autoren und Rechtsanwälte Dr. Gernod Meinel, Judith Heyn und Dr. Sascha Herms sind erfahrene Praktiker, die Verständnis für die Probleme und Bedürfnisse der arbeitsrechtlichen Praxis mitbringen. Diese fundierte, sachliche und systematische Kommentierung bietet dem Nutzer wertvolle Unterstützung bei seiner täglichen Arbeit.
Autorenporträt
Dr. Gernod Meinel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Judith Heyn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Dr. Sascha Herms, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht