Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält detaillierte Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Identität sowie Religion oder - nur im Arbeitsrecht - der Weltanschauung. Das Gesetz normiert entsprechnende Benachteiligungsverbote im Arbeitsrecht und im Zivilrecht, regelt Ansprüche bei Rechtsverstößen, sieht Beweiserleichterung vor und enthält Bestimmungen zu Antidiskriminierungverbänden und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die vorliegende Einführung stellt die sowohl für das Arbeitsrecht als auch das Zivilrecht geltenden Vorschriften des neuen Gesetzes prägnant dar und erläutert die Rechtsfolgen jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der europarechtlichen Grundlagen. Ein Schwerpunkt ist die Erläuterung des zivilrechtlichen Anwendungsbereichs, insbesondere bei Massengeschäften und gleichgestellten Geschäften.
Die vorliegende Einführung stellt die sowohl für das Arbeitsrecht als auch das Zivilrecht geltenden Vorschriften des neuen Gesetzes prägnant dar und erläutert die Rechtsfolgen jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der europarechtlichen Grundlagen. Ein Schwerpunkt ist die Erläuterung des zivilrechtlichen Anwendungsbereichs, insbesondere bei Massengeschäften und gleichgestellten Geschäften.