Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist als neuer Baustein des deutschen Arbeitsrechts eine weitere und nicht zu unterschätzende Herausforderung, insbesondere für Führungskräfte im Personalbereich. Um der Vielzahl der Haftungsrisiken, die sich aus den neuen Vorschriften ergeben, zu entgehen, ist eine Anpassung der betrieblichen Organisation sowie der personellen Kernkompetenzen ebenso unerlässlich wie eine genaue Überprüfung von Kollektivvereinbarungen und bestehenden betrieblichen Strukturen bei Einstellungen, Beförderungen, Beurteilungssystemen, Personalfragebögen und Systemen der betrieblichen Altersversorgung.
Der Ratgeber erklärt Punkt für Punkt die neue Gesetzeslage mit Rechtsstand 18.08.2006. Durch zahlreiche Praxisbeispiele sowie Handlungsempfehlungen erhält der Leser einen Leitfaden, mit dem sich die Anforderungen des AGG im Unternehmen schnell und vor allem rechtssicher umsetzen lassen. Anhand konkreter und anschaulicher Beispiele stellt die Autorin den Anwendungsbereich des AGG dar und zeigt auf, welcher Handlungs- und Gestaltungsspielraum dem Arbeitgeber nach dem AGG verbleibt, welche organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Klagen notwendig sind und wie das Prozessrisiko bei in Kauf genommenen oder unbeabsichtigten Benachteiligungen zu beurteilen ist.
Zielgruppe:
Ein Muss für die Leitung eines jeden Unternehmens sowie der einzelnen Fachabteilungen, insbesondere der Personalabteilung.
Der Ratgeber erklärt Punkt für Punkt die neue Gesetzeslage mit Rechtsstand 18.08.2006. Durch zahlreiche Praxisbeispiele sowie Handlungsempfehlungen erhält der Leser einen Leitfaden, mit dem sich die Anforderungen des AGG im Unternehmen schnell und vor allem rechtssicher umsetzen lassen. Anhand konkreter und anschaulicher Beispiele stellt die Autorin den Anwendungsbereich des AGG dar und zeigt auf, welcher Handlungs- und Gestaltungsspielraum dem Arbeitgeber nach dem AGG verbleibt, welche organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Klagen notwendig sind und wie das Prozessrisiko bei in Kauf genommenen oder unbeabsichtigten Benachteiligungen zu beurteilen ist.
Zielgruppe:
Ein Muss für die Leitung eines jeden Unternehmens sowie der einzelnen Fachabteilungen, insbesondere der Personalabteilung.