Der Schutz vor Diskriminierungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts. Seit Juli 2017 ist ergänzend zum AGG das Entgelttransparenzgesetz anzuwenden, das die Gleichbehandlung bei der Bezahlung von Männern und Frauen regelt. Der Basiskommentar bieteteine kompakte Darstellung des gesamten Antidiskriminierungsrechts. Die wesentlichen Bestimmungen des neuen Entgelttransparenzgesetzes werden berücksichtigt, die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BVerfG, BAG und den Landesarbeitsgerichten behandelt.Autorinnen:Dr. Elisabeth Dickerhof-Borello, Richterin am Arbeitsgericht München, zertifizierte Mediatorin, Referentin in der Referendarausbildung und bei BetriebsratsschulungenChristiane Nollert-Borasio, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht München, zertifizierte Mediatorin. Langjährige Erfahrung in der Juristenausbildung und in der BetriebsratsschulungDr. Johanna Wenckebach, Juristin, Veröffentlichungen im Arbeits- und Sozialrecht; Promotion im Antidiskriminierungsrecht.Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI).