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Die zunehmende Technisierung der Gesellschaft führt in den Industriestaaten zu einem Gefahrenpotential für die Umwelt, das ohne Regulierung immer weniger beherrschbar erscheint. Da die Bevölkerung in vielen Ländern aufgrund real eingetretener Schäden den Umweltschutz inzwischen als wichtiges gesellschaftliches Ziel anerkennt, ist hier ein Handeln seitens der Politik dringend gefordert. Aus ökonomischer Sicht sind dabei Regelungen zu finden, die einen geeigneten Ausgleich zwischen dem Nutzen einer Tätigkeit und den daraus resultierenden potentiellen Schäden ermöglichen. In der Theorie werden…mehr

Produktbeschreibung
Die zunehmende Technisierung der Gesellschaft führt in den Industriestaaten zu einem Gefahrenpotential für die Umwelt, das ohne Regulierung immer weniger beherrschbar erscheint. Da die Bevölkerung in vielen Ländern aufgrund real eingetretener Schäden den Umweltschutz inzwischen als wichtiges gesellschaftliches Ziel anerkennt, ist hier ein Handeln seitens der Politik dringend gefordert. Aus ökonomischer Sicht sind dabei Regelungen zu finden, die einen geeigneten Ausgleich zwischen dem Nutzen einer Tätigkeit und den daraus resultierenden potentiellen Schäden ermöglichen. In der Theorie werden Instrumente wie Steuern, Abgaben, Zertifikate und Haftungsregeln diskutiert, die auf nationaler und internationaler Ebene bereits in unterschiedlichem Umfang in gesetzliche Regelungen eingeflossen sind. Von den genannten Instrumenten wird in dieser Arbeit das Haftungsrecht genauer untersucht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Analyse der Anreizwirkungen des Haftungsrechts bei Risikoaversion, unvollkommenen Versicherungsmöglichkeiten und Haftungsbegrenzungen. Von praktischer Relevanz ist dabei insbesondere die Analyse der Deutschen und (geplanten) Europäischen Umwelthaftung. Dabei werden Ineffizienzen beider Haftungsregime aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dynamische Aspekte werden zudem bei der Analyse des Deutschen Umwelthaftungsgesetzes herausgestellt: Entgegen dem allgemeinen Trend von der Verschuldens- zur Gefährdungshaftung wird gezeigt, daß bei einer Haftung aufgrund nicht-nachgewiesener Kausalität die Verschuldens- der Gefährdungshaftung eindeutig überlegen ist.
Autorenporträt
Oliver Riedel wurde am 19. November 1970 in Bremerhaven geboren. Nach seinem Abitur begann er im Oktober 1990 ein Studium der Wirtschaftsmathematik an der Universität Hamburg, das er 1995 abschloß. Studienschwerpunkte waren dabei Versicherungsmathematik und Versicherungsbetriebslehre. Nach dem Diplom wechselte er 1996 an die Universität Gießen und ist dort seitdem als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Risikomanagement und Versiche-rungswirtschaft beschäftigt. Forschungsschwerpunkte waren neben der ökonomischen Analyse des Rechts neue Ansätze der Außendienstentlohnung bei Ver-sicherungsunternehmen und Kalkulationsfragen der privaten Krankenversicherung. Die Promotion zum Dr. rer. pol. erfolgte 2003.