Das Recht des Kindes auf Beteiligung wird in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert und ist mit keiner Forderung eines Mindestalters versehen. Es ist somit davon auszugehen, dass Kinder von Geburt an zu beteiligen sind. Dies wird in verschiedenen Dokumenten, wie z. B. dem Bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich oder dem General Comment No. 7, welcher sich mit den Kinderrechten in der frühen Kindheit befasst, thematisiert. Das Interesse dieses Buches liegt darin, herauszufinden, wie sich Partizipation von Kindern in der Kinderkrippe gestalten kann. Dazu wird mit dem Begriff Alltagspartizipation gearbeitet, welcher sich darauf bezieht, den Kindern zuzuhören, sie zu beobachten und ihnen etwas zuzutrauen. Im Fokus steht diesbezüglich einerseits die Frage nach den von Pädagog_innen vorgesehenen Möglichkeiten der Alltagspartizipation von Kindern und andererseits wird bearbeitet, wie Alltagspartizipation in Kinderkrippen tatsächlich umgesetzt wird.