Im deutschen Strafprozessrecht ist eine wörtliche Aufzeichnung der Hauptverhandlung bisher grundsätzlich nicht vorgesehen im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern, die wenigstens eine Tonaufzeichnung kennen. Die technische Entwicklung hat inzwischen die rechtspolitische Diskussion beschleunigt. Als Beitrag dazu legt der Arbeitskreis Alternativ-Entwurf einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung vor. Vorgesehen ist ein vollständiger Technologiewechsel durch Ersetzung des bisherigen Formalienprotokolls durch die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Ziel ist die Verbesserung der Wahrheitsfindung in der Tatsacheninstanz und der Überprüfung der Beweisgrundlagen in der Revision.Mit Beiträgen vonProf. Dr. Felix Bommer; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser; Prof. Dr. Helmut Frister; Prof. Dr. Matthias Jahn; Prof. Dr. Dr. h.c. Heike Jung; Prof. Dr. Michael Lindemann; Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier; Prof. Dr. Carsten Momsen; Prof. Dr. Rudolf Rengier; Prof. Dr. Kurt Schmoller; Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard); Prof. Dr. Torsten Verrel; Prof. Dr. Thomas Weigend und Prof. Dr. Wolfgang Wohlers.