Wenn miteinander konkurrierende Unternehmen Streitigkeiten austragen, spielen neben ihren unmittelbar beteiligten privaten Wirtschaftsinteressen auch mittelbar betroffene öffentliche Wettbewerbsinteressen eine wichtige Rolle. Die Streitbeilegung berührt private und öffentliche Interessen, weil ihre Auswirkungen nicht nur das einzelne Wettbewerbsverhältnis, sondern den gesamten Wettbewerb auf dem jeweiligen Markt betreffen können. Der Schutz des Wettbewerbs ist Regelungszweck des Kartellrechts. Dessen Beziehung zu den drei von privaten Interessen dominierten Hauptverfahren der Alternativen Streitbeilegung - Privatvergleich, Schiedsverfahren und Mediation - zusammenhängend zu analysieren, ist das Anliegen dieser Arbeit. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme und Kritik der kartellrechtlichen Regelung des Schiedsspruchs und des Wettbewerbsvergleichs in Deutschland wird dabei ein Modell der Kartellmediation entworfen, das es ermöglichen soll, durch eine vom Mediator gesteuerte strukturelle Einbindung des Kartellrechts in die privatautonomen Verhandlungen private und öffentliche Interessen im Einzelfall in einen fruchtbaren Ausgleich zu bringen.