Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Bildung und Kultur), Veranstaltung: Masterstudiengang Weiterbildung und Personalentwicklung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das benötige Wissen zur Bewältigung der Veränderungen in der Arbeits- und privaten Lebenswelt kann nicht allein in der ersten Ausbildungsphase erworben werden. Der bereits heute erhöhte Bedarf an Qualifikation und Kompetenzen verlangt das Einrichten eines Systems des Lebenslangen Lernens, basierend auf der Weiterbildung als Kernelement. Der Finanzierung der Weiterbildung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. "So führt die Weiterbildungsfinanzierung gleichsam die Anreize zusammen, die maßgeblich dafür sind, ob, in welchem Umfang und zu welcher Qualität ein gesellschaftlicher Akteur Weiterbildungsgelegenheiten anbietet, nachfragt und finanziert". Zur Steuerung von Weiterbildungsangeboten, zur Erhöhung der Weiterbildungsteilnahme und zur Optimierung von Weiterbildungserfolgen spielen finanzielle Überlegungen eine mindestens ebenso wichtige Rolle wie innovative Programme und didaktische Konzepte. Dabei ist die Weiterbildungsfinanzierung durch vier zentrale Segmente geprägt, denen die vielschichtigen Finanzierungsaktivitäten in Deutschland zugeordnet werden können: Staat (Bund, Länder und Kommunen), Bundesanstalt für Arbeit (BA), Individuen (d.h. die Nachfrager von Weiterbildungsmaßnahmen) und Betriebe. Obwohl das Weiterbildungsbudget in Deutschland faktisch unbekannt ist, kann zumindest festgehalten werden, dass eine Mischfinanzierung, bereitgestellt von diesen vier Finanziers, dominierend ist. Die klassische Finanzierung von Bildung kann dabei angebots- oder nachfrageinduziert statt-finden, d.h. sie fördert die Bereitstellung oder die Inanspruchnahme von Weiterbildung (bzw. beides in Kombination). Öffentlich bildungsbedingte monetäre Transferzahlungen basieren auf den Elementen Kindergeld (Familienlasten- und Leistungsausgleich), Einzelgesetzen zur expliziten Bildungsförderung (z.B. BAföG, AFBG, BAB), SGB III (Finanzierung und Weiterbildung von Arbeitslosen) und der steuerlichen Abzugsfähigkeit individueller, bildungsbedingter Ausgaben.
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