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Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts werden maßgeblich durch altersspezifische Regelungen strukturiert: sie sind etwa bei der Einstellung, der Beförderung und dem Aufstieg sowie der Pensionierung, aber auch hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Erholungsurlaub und der Besoldung von entscheidender Bedeutung. Christian Hartig unterzieht diese sehr vielgestaltigen und bislang nur unzureichend untersuchten Regelungen einer umfassenden und kritischen Analyse. Im Zentrum steht die Frage, ob die hiermit verbundenen altersspezifischen Benachteiligungen verfassungsrechtlich und im Lichte des…mehr

Produktbeschreibung
Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts werden maßgeblich durch altersspezifische Regelungen strukturiert: sie sind etwa bei der Einstellung, der Beförderung und dem Aufstieg sowie der Pensionierung, aber auch hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Erholungsurlaub und der Besoldung von entscheidender Bedeutung. Christian Hartig unterzieht diese sehr vielgestaltigen und bislang nur unzureichend untersuchten Regelungen einer umfassenden und kritischen Analyse. Im Zentrum steht die Frage, ob die hiermit verbundenen altersspezifischen Benachteiligungen verfassungsrechtlich und im Lichte des europäischen Antidiskriminierungsrechts gerechtfertigt werden können. Im Ergebnis erweisen sich die meisten dieser Regelungen als verfassungs- und unionsrechtswidrig: sie sind insbesondere weder mit dem speziellen Gleichheitssatz des Art. 33 Abs. 2 GG (gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst) noch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen. Unionsrechtlich verstoßensie gegen die Vorgaben der "Gleichbehandlungsrichtlinie" 2000/78/EG. Der Autor präsentiert ferner alternative Regelungskonzepte für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Diensts.
Autorenporträt
Christian Hartig, geboren 1979 in Dortmund, studierte von 1999 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und an der Akademischen Rechtsuniversität Moskau. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 in Frankfurt am Main und Charlotte. 2013 promovierte er zu einem verfassungs- und unionsrechtlichen Thema bei Prof. Hans D. Jarass an der Universität Münster. Nach seinem zweiten Staatsexamen war er von 2010 bis 2014 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Mergers & Acquisitions in einer international agierenden Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt.
Rezensionen
»Von besonderem (Mehr-)Wert auch für die österreichische Rechtslage erweisen sich die Ausführungen zur Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem EU-Recht. So wird insb die RL 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmen-RL) als Kriterium und Messlatte herangezogen (379 ff), weiters aber auch anhand des Primärrechts der EU die Prüfung angesetzt (358 ff). Gerade diese machen das Interesse des vorliegenden Werkes auch für den österreichischen Markt aus, weshalb gerne die Leseempfehlung ausgesprochen wird.« Helmut Ziehensack, in: Das Recht der Arbeit, Heft 1/2016

»Fazit: Eine sehr anregende sorgfältig gearbeitete Untersuchung, deren umstürzende Konsequenzen nach deutschem Verfassungsrecht bisher nicht gezogen worden sind [...].« Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 12/2015

»Insgesamt hat Hartig eine äußerst lesenswerte Untersuchung vorgelegt, die die zukünftige Debatte um Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst hoffentlich wesentlich mitbestimmen wird. Hervorstechende Qualitätsmerkmale der Arbeit sind die Klarheit in der Argumentation, der Fleiß in der Materialauswertung und -einarbeitung sowie der Mut und die Entschlossenheit, eigene Standpunlte deutlich und gut begründet zu artikulieren.« Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 5/2015

»Politisch Verantwortlichen und in der Dienstrechtslegistik tätigen Expertinnnen und Experten auf Bundes- und Landesebene, die nicht nur 'reagieren', sondern in Hinkunft auch 'agieren' wollen, ist die Doktorarbeit von Hartig als Fundgrube für Ideen, wie Dienstrecht richtig und diskriminierungsfrei gestaltet werden kann, daher wärmstens zu empfehlen.« Barbara Weichselbaum, in: Zeitschrift für Verwaltung, 3/2015…mehr