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Das vom Bundesrat im Juni 2004 beschlossene Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und bezügen grundlegend neu. Kern des Gesetzes ist der schrittweise Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung der Renten. Das Gesetz schreibt außerdem fest, dass Bezüge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, zu 50 Prozent versteuert werden müssen. Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) wurden mit dem Gesetz Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen und Anbieter umgesetzt. Allerdings…mehr

Produktbeschreibung
Das vom Bundesrat im Juni 2004 beschlossene Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und bezügen grundlegend neu. Kern des Gesetzes ist der schrittweise Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung der Renten. Das Gesetz schreibt außerdem fest, dass Bezüge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, zu 50 Prozent versteuert werden müssen. Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) wurden mit dem Gesetz Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen und Anbieter umgesetzt. Allerdings werden ab 2006 nur noch Produkte staatlich gefördert, die für Frauen und Männer gleiche Beiträge und gleiche Leistungen vorsehen, trotz unterschiedlicher Lebenserwartung.