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Mit dem Frankfurter Kommentar wird eine Kommentierung des Altersteilzeitgesetzes vorgelegt, mit dem älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in die Rente ermöglicht werden soll und frei werdende Arbeitsplätze mit jüngeren Arbeitnehmern besetzt werden können. Der Kommentar berücksichtigt bereits die Änderungen dieses wichtigen Gesetzes, die zum 1. Juli 2000 in Kraft treten sollen. Neben der Kommentierung der einzelnen Vorschriften enthält die Erstauflage einen gesonderten sozialversicherungsrechtlichen Teil. Darüber hinaus geben die Autoren einen Überblick über Tarifverträge zur…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Frankfurter Kommentar wird eine Kommentierung des Altersteilzeitgesetzes vorgelegt, mit dem älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in die Rente ermöglicht werden soll und frei werdende Arbeitsplätze mit jüngeren Arbeitnehmern besetzt werden können. Der Kommentar berücksichtigt bereits die Änderungen dieses wichtigen Gesetzes, die zum 1. Juli 2000 in Kraft treten sollen. Neben der Kommentierung der einzelnen Vorschriften enthält die Erstauflage einen gesonderten sozialversicherungsrechtlichen Teil. Darüber hinaus geben die Autoren einen Überblick über Tarifverträge zur Altersteilzeit und stellen einen Mustervertrag für die Vereinbarung von Altersteilzeit vor.

Das seit 1996 geltende Gesetz zur Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr, ihre Arbeitszeit halbieren. Sie erhalten dann mindestens 70 % ihres früheren Arbeitsentgeltes. Im Anschluss an die Altersteilzeit kann der Arbeitnehmer bei Erreichen der für ihn maßgebenden Altersgrenze eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber erstattet. Der Gesetzgeber hat versucht, nach und nach die Beschäftigungswirksamkeit des vor allem von den Arbeitgebern kaum akzeptierten Gesetzes zu erhöhen, nicht zuletzt durch die beiden letzten Gesetzesänderungen, die einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als bisher die Nutzung ermöglichen sollen. Vor allem im Rahmen der Diskussion um die Rente mit 60 ist die Altersteilzeit auch gesellschaftspolitisch mehr und mehr in den Vordergrund gerückt.

Der Frankfurter Kommentar geht auf die neue Gesetzeslage ein und erläutert die Auswirkungen, die sich auf Grund der Änderungen ergeben. Die Kommentierung, die einer erleichterten Anwendung des Gesetzes dienen soll, enthält kompakte, leicht verständliche Erläuterungen, die die nicht unkomplizierten Vorschriften des Gesetzes transparenter und für die Praxis anwendbar machen sollen. Die Erläuterungen sind auch nützlich für das Verständnis der Tarifverträge zur Altersteilzeit, da diese auf dem Altersteilzeitgesetz beruhen. Die Auswirkungen der Altersteilzeitverhältnisse auf die Betriebsverfassung (z.B. Wahlrecht, Mitbestimmung) werden angesprochen. Neben dem erläuterten Gesetzestext enthält der Kommentar einen Anhang, in dem vor allem die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes betrachtet werden. Ein Überblick auf wichtige Tarifverträge zur Altersteilzeit sowie eine Mustervertrag für Altersteilzeit vervollständigen die Kommentierung des Altersteilzeitgesetzes.