Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Berufsbegleitender Aufbaustudiengang zum Master of Arts (M.A.)), Veranstaltung: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Aussage der deutschen Rentenversicherung bleibt die wichtigste Säule der Alterseinkünfte die gesetzliche Rente. Es ist in den kommenden Jahrzehnten weiterhin mit einem sinkenden Rentenniveau zu rechen. Im Gegenzug dazu steigt der steuerpflichtige Teil der Rente immer mehr an. Als Ausweg wird die private Vorsorge empfohlen. Dabei ist nach der Information der deutschen Rentenversicherung die Altersvorsorge über den Arbeitgeber (AG) für eine Vielzahl von Arbeitnehmer (AN) eine entsprechende Alternative.Die vorliegende Arbeit geht hauptsächlich nur auf den Teil der privaten Altersvorsorge im betrieblichen Kontext ein. Im Abschnitt 2 wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zur Abgrenzung der Arbeit in die möglichen Altersvorsorgearten eingeordnet. Obwohl das Thema private Altersvorsorge zunehmend in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit gewinnt, gilt dies jedoch nicht automatisch auch für die bAV.Abschnitt 3 dient daher zur Darstellung der überwiegenden Sichtweise auf die bAV, um herauszustreichen, weshalb der bAV in Zukunft mehr Bedeutung beigemessen werden muss. Gesetzliche Regelungen zur bAV sind in dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), Altersvermögensgesetz (AVmG), Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und Einkommensteuergesetz (EStG) zu finden. Wobei das BetrAVG die wichtigste Quelle darstellt, was auch im Rahmen der Literaturrecherche bestätig werden konnte. Im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung sind noch die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung für die Beiträge zur bAV zu nennen. Bekannt ist dies, unter der nachgelagerten Besteuerung, hier gelten jedoch feste Grenzen die im EStG und SGB IV definiert sind.Die Hausarbeit geht folglich im Abschnitt 4 hauptsächlich auf Regelungen des BetrAVG ein. Dabei wird aus Sicht des AN zu einigen Punkten der aktuellen Stand der Rechtsprechung vorgestellt, d.h. liegt diesbezüglich ein Konsens vor oder werden gesetzliche Regelungen noch thematisiert und bilden daher noch Potential für Änderungen durch den Gesetzgeber bzw. Auslegung durch die Rechtsprechung. Am Beispiel der Informationspflichten wird versucht über andere Fachgebiete der Betriebswirtschaftslehre einen möglichen Ansatz darzustellen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.