Altlasten haben Konjunktur. Kaum eine umweltpolitische Diskussion, kaum eine kommunale Entscheidung über die Umplanung eines früheren Gewerbegebietes bleibt vom Problem der Altlasten unberührt. Gestiegenes Umweltbewußtsein und die Zwänge der Stadtentwicklung lassen die tatsächliche Dimension dieser Hypothek deutscher Industriegeschichte sichtbar werden: Vorhandene Umweltbelastungen verhindern die Zuführung zu neuer Nutzung; befürchtete Bodenbelastungen blockieren den Grundstücksmarkt. Investitionsbereite Unternehmen schrecken vor der Wiederverwendung oder Übernahme brachliegender Industrieflächen zurück. Jedoch: Boden ist knapp; zudem steht das geltende Bauplanungsrecht mit seiner Verpflichtung zum bodenschonenden Bauen einer ungebremsten Neuausweisung von Gewerbe- oder Industriegebieten entgegen. Der Druck der Sanierung und Wiederverwendung kontaminierter Grundstücke wächst also. Dies gilt auch, wenn es nicht um die freiwillige, sondern um die behördlich angeordnete Sanierung kontami nierter Grundstücke geht. Die Altlastensanierung rückt damit zwangsweise auch in dieser Hinsicht verstärkt in den Blickpunkt unternehmerischen Interesses. In dieser Veröffentlichung geht es um die Voraussetzungen der Sanierungspflichten. Sie hat drei praxisorientierte Zielsetzungen: Zum einen will sie eine eigenständige Bewertung der Sanierungsverantwortlichkeit ermöglichen, indem sie einen Überblick über den Stand der Altlastendiskussion in Rechtsprechung und Literatur gibt. Sie will ferner die Fragen aufzeigen, die sich aus der wechselseitigen Beziehung zwischen Sanierungstechnik und Sanierungsrecht ergeben. Schließlich gibt sie auch Hinweise zu dem Vorgehen, das sich für die Altlastenbetroffenen empfiehlt.