69,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Altrechtlich sind all jene Grunddienstbarkeiten, die nicht nach dem BGB, sondern nach einem früheren Recht entstanden sind. Diese Rechte lasten auch über 120 Jahre nach dem Inkrafttreten des BGB noch auf so manch einem Grundstück. Hierdurch sind dieselben Rechtsfragen wie für moderne Dienstbarkeiten zu beantworten: Sind sie wirksam entstanden und bestehen sie noch fort? Passen sie sich an veränderte Umstände an? Unter welchen Voraussetzungen wird ihre Ausübung geschützt? Erlöschen sie infolge eines gutgläubigen Wegerwerbs?
Die Übergangsvorschriften im EGBGB sehen je nach Fallgestaltung die
…mehr

Produktbeschreibung
Altrechtlich sind all jene Grunddienstbarkeiten, die nicht nach dem BGB, sondern nach einem früheren Recht entstanden sind. Diese Rechte lasten auch über 120 Jahre nach dem Inkrafttreten des BGB noch auf so manch einem Grundstück. Hierdurch sind dieselben Rechtsfragen wie für moderne Dienstbarkeiten zu beantworten: Sind sie wirksam entstanden und bestehen sie noch fort? Passen sie sich an veränderte Umstände an? Unter welchen Voraussetzungen wird ihre Ausübung geschützt? Erlöschen sie infolge eines gutgläubigen Wegerwerbs?

Die Übergangsvorschriften im EGBGB sehen je nach Fallgestaltung die Geltung der Vorschriften der früheren Rechtsordnung oder des BGB vor. Die Studie arbeitet dieses Wechselspiel der Rechtsordnungen systematisch anhand der von Art. 184 ff. EGBGB vorgegebenen Unterscheidung zwischen nicht eingetragenen und eingetragenen Grunddienstbarkeiten auf. Hierbei wird gezeigt, dass einzelnen Übergangsvorschriften eine größere praktische Bedeutung zukommt als bislangangenommen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Dennis Rein studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaft und arbeitete bis zum Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2016 als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Rechte und Europäisches Privatrecht von Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M.A. Im Anschluss daran arbeitete er bis 2018 am selben Lehrstuhl als akademischer Mitarbeiter. Danach absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Stuttgart. Er ist seit 2020 als Rechtsanwalt mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig, anfangs in Stuttgart und seit 2021 in München.
Rezensionen
»Zusammenfassend kommt der Autor - abgesehen von einigen Verfahrensfragen - stets zu zutreffenden und für die notarielle Praxis wertvollen Ergebnissen. Notare und Gerichte, die sich mit der Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten befassen, werden daher um die Lektüre der Arbeit kaum herumkommen.« Dr. Johannes Holzer, in: MittBayNot, 5/2021