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Noch heute sind gerade in Grundbüchern der neuen Bundesländer Rechtsgebilde als Eigentümer von Grundstücken eingetragen, welche die bestehende Rechtsordnung nicht mehr kennt. Es handelt sich hierbei um die sogenannten altrechtlichen Personenzusammenschlüsse wie Hofgemeinden, Separationsgemeinden und dergleichen. Sie sind überwiegend vor 1900 entstanden. Das BGB hat deren Recht unberührt gelassen. Nach den Art. 83, 113 und 164 EGBGB gilt für diese Gemeinschaften altes Landesrecht fort. Nicht zuletzt dies bereitet in der heutigen Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Arbeit schildert die…mehr

Produktbeschreibung
Noch heute sind gerade in Grundbüchern der neuen Bundesländer Rechtsgebilde als Eigentümer von Grundstücken eingetragen, welche die bestehende Rechtsordnung nicht mehr kennt. Es handelt sich hierbei um die sogenannten altrechtlichen Personenzusammenschlüsse wie Hofgemeinden, Separationsgemeinden und dergleichen. Sie sind überwiegend vor 1900 entstanden. Das BGB hat deren Recht unberührt gelassen. Nach den Art. 83, 113 und 164 EGBGB gilt für diese Gemeinschaften altes Landesrecht fort. Nicht zuletzt dies bereitet in der heutigen Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Arbeit schildert die wirtschaftliche Funktion und rechtliche Entwicklung dieser Personenzusammenschlüsse von der germanischen bis in die gegenwärtige Zeit. Sie zeigt auf, wie mit diesen heute umzugehen ist und nimmt dabei ab dem 19. Jahrhundert speziell auf thüringisches Landesrecht Rücksicht.
Autorenporträt
Der Autor: Raik Schneider studierte Rechtswissenschaften von 1990 bis 1992 an der Humboldt-Universität zu Berlin, danach an der Universität Jena und legte 1995 die erste juristische Staatsprüfung ab. Nach dem Referendariat folgte die zweite juristische Staatsprüfung 1998. Im gleichen Jahr wurde er zum Richter ernannt und war dann nacheinander am Amtsgericht Sonneberg, am Landgericht Meiningen und am Amtsgericht Schmalkalden tätig. Im Juli 2002 wurde er zum Richter am Landgericht Meiningen ernannt.