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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Kultur, Handeln, Interaktionen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Abschlusskonferenz der zweiten Weltmenschenrechtskonvention im Juni 1993 in Wien bekannten sich die versammelten 171 Staaten einmütig zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. Dies ist in den meisten Fällen leider ein Lippenbekenntnis geblieben. Wieso? Weil man einen potenten Weltgerichtshof benötigt, der die Staaten gegebenenfalls zu ihrem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Kultur, Handeln, Interaktionen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Abschlusskonferenz der zweiten Weltmenschenrechtskonvention im Juni 1993 in Wien bekannten sich die versammelten 171 Staaten einmütig zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. Dies ist in den meisten Fällen leider ein Lippenbekenntnis geblieben. Wieso? Weil man einen potenten Weltgerichtshof benötigt, der die Staaten gegebenenfalls zu ihrem Glück zwingen kann? Die Etablierung eines derart machtvollen Apparates halte ich für utopisch um nicht zu sagen gefährlich. Meines Erachtens könnte er sich aber als unnötig erweisen, da die Staaten selbst sich unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchsetzung der von ihnen ratifizierten Menschenrechte anspornen können. Es handelt sich dabei um ein Grundproblem, das in der soziologischen Theorie schon vielfach behandelt wurde: Das Problem öffentlicher Güter erster Ordnung. Es bedeutet, dass alle davon profitieren, wenn alle sich für ein überindividuelles Gut engagieren. Das Problem ist: Derjenige profitiert am meisten, der sich nicht für das gemeinschaftliche Gut engagiert, obgleich alle anderen es tun. Wie ist dieses Problem zu lösen? Verschiedene Soziologen haben verschiedene Wege betreten um dieser Frage nachzugehen. Exemplarisch werden für diese Arbeit die Ansätze von Robert Axelrod, Thomas C. Schelling und Jon Elster und ein von Ernst Fehr und Simon Gächter beschriebenes und durchgeführtes Experiment herangezogen und diskutiert. Die vorliegende Arbeit soll anhand soziologischer Überlegungen nachzuvollziehen versuchen, weshalb es an der Umsetzung der Menschenrechte, zu der sich immerhin 89% der heute von der UN vollständig anerkannten souveränen Staaten bekannt hapert, ob es für ihre Umsetzung wirklich einer übergeordneten Zentralmacht bedarf, oder ob es nicht auch einen anderen Weg geben könnte, wie sie ihre Güte nicht nur bekennen, sondern auch realisieren könnten. Dafür wird das Verhältnis von strategischem und normengeleitetem Handeln individueller Akteure anhand verschiedener Ansätze diskutiert und schließlich das Ergebnis auf die Ausgangsfrage übertragen.
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