Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen…mehr
Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen Interventionen in Familien aus Einzelfallakten der Jugendhilfe selbst feststellbar sind. Auf dieser Basis entwickelt die Autorin eine eigene These zum Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts. Demzufolge stellt sich dieses als Kompetenzzuweisungs- bzw. Organisationsrecht dar, welches der DDR-Jugendhilfe eine Art "Generalermächtigung" einräumte.
Iris Riege studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften und legte 2011 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Sie promovierte bei Prof. Dr. Martin Löhnig, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, an der Universität Regensburg. Im Dezember 2016 legte sie das Rigorosum ab. Nach dem Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg bis November 2019 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik bei Prof. Dr. Kay Windthorst. Seit Anfang 2020 arbeitet sie als Referentin für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Inhaltsangabe
Einführung
Erkenntnisinteresse - Forschungsstand - Untersuchungsgegenstand und Begriffsklärung - Forschungsleitende Fragestellung - Gang der Untersuchung: Quellen, Methoden und Vorgehensweise
1. Exegese zentraler Rechtsnormen
Familie und Erziehung in der Verfassung der DDR und im FGB - Rechtliche Normierung der Tätigkeit und Organisation der Jugendhilfe - Rechtliche Normierung der Interventionen der Jugendhilfe - Ergebnisse der Exegese und Notwendigkeit einer empirischen Untersuchung
2. Empirische Analyse von Einzelfallakten der Jugendhilfe des ehemaligen Kreises Hoyerswerda
Vorgehen - Ermittlung der relevanten Einzelfallakten: Untersuchungszeitraum, »Arbeiterschicht« und ambulante Tätigkeit der Jugendhilfe - Auswertung: Tatsächliche Anlässe der Interventionen der Jugendhilfe - Ergebnis: Tatsächliche Anlässe der dokumentierten Interventionen
Schlussbetrachtung: Rechtsbegriff des »öffentlichen« DDR-Familienrechts
Anhänge I-V
Interview mit Prof. Dr. Eberhard Mannschatz am 21.03.2012 in Berlin - Auszüge aus den Gesetzestexten der DDR sowie Art. 6 GG - Liste der von der Untersuchung ausgeschlossenen Akten - Ergebnisse der statistischen Auswertung - Ergebnisse der qualitativen Auswertung
Erkenntnisinteresse - Forschungsstand - Untersuchungsgegenstand und Begriffsklärung - Forschungsleitende Fragestellung - Gang der Untersuchung: Quellen, Methoden und Vorgehensweise
1. Exegese zentraler Rechtsnormen
Familie und Erziehung in der Verfassung der DDR und im FGB - Rechtliche Normierung der Tätigkeit und Organisation der Jugendhilfe - Rechtliche Normierung der Interventionen der Jugendhilfe - Ergebnisse der Exegese und Notwendigkeit einer empirischen Untersuchung
2. Empirische Analyse von Einzelfallakten der Jugendhilfe des ehemaligen Kreises Hoyerswerda
Vorgehen - Ermittlung der relevanten Einzelfallakten: Untersuchungszeitraum, »Arbeiterschicht« und ambulante Tätigkeit der Jugendhilfe - Auswertung: Tatsächliche Anlässe der Interventionen der Jugendhilfe - Ergebnis: Tatsächliche Anlässe der dokumentierten Interventionen
Schlussbetrachtung: Rechtsbegriff des »öffentlichen« DDR-Familienrechts
Anhänge I-V
Interview mit Prof. Dr. Eberhard Mannschatz am 21.03.2012 in Berlin - Auszüge aus den Gesetzestexten der DDR sowie Art. 6 GG - Liste der von der Untersuchung ausgeschlossenen Akten - Ergebnisse der statistischen Auswertung - Ergebnisse der qualitativen Auswertung
Quellen- und Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
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