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Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen Interventionen in Familien aus Einzelfallakten der Jugendhilfe selbst feststellbar sind. Auf dieser Basis entwickelt die Autorin eine eigene These zum Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts. Demzufolge stellt sich dieses als Kompetenzzuweisungs- bzw. Organisationsrecht dar, welches der DDR-Jugendhilfe eine Art "Generalermächtigung" einräumte.
Autorenporträt
Iris Riege studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften und legte 2011 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Sie promovierte bei Prof. Dr. Martin Löhnig, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, an der Universität Regensburg. Im Dezember 2016 legte sie das Rigorosum ab. Nach dem Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg bis November 2019 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik bei Prof. Dr. Kay Windthorst. Seit Anfang 2020 arbeitet sie als Referentin für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.