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Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V
Broschiertes Buch

Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V

AOP-Vertrag, Rechtsverordnung nach § 115f SGB V und Umsetzungshinweise

Herausgegeben: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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§ 115b SGB V bietet Krankenhäusern die Möglichkeit zur Durchführung ambulanter Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen im Krankenhaus. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren hierzu einen Katalog der Leistungen gemäß § 115b SGB V und einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Durch das MDK-Reformgesetz sind zum 01.01.2020 grundlegende Neuerungen im Bereich des ambulanten Operierens in Kraft getreten, die die Selbstverwaltungspartner auf der...