Amnestien gelten immer noch als probates Mittel der Konfliktbefriedigung etwa im Rahmen von Friedensverhandlungen. Es verwundert daher nicht, dass der IStGH bereits mehrfach in Konflikt mit ihnen geraten ist. Allerdings hat er bisher keine Leitlinien zu ihrem Umgang entwickelt. An dieser Stelle setzt die Arbeit an und versucht die Frage zu beantworten, ob und wie die Anerkennung einer Amnestie mit Blick auf die Bewältigung von Konflikten möglich ist. Dabei wird zunächst das Völkerrecht in den Blick genommen und untersucht, ob (in)direkte Amnestieverbote ihre Berücksichtigung ausschließen.…mehr
Amnestien gelten immer noch als probates Mittel der Konfliktbefriedigung etwa im Rahmen von Friedensverhandlungen. Es verwundert daher nicht, dass der IStGH bereits mehrfach in Konflikt mit ihnen geraten ist. Allerdings hat er bisher keine Leitlinien zu ihrem Umgang entwickelt. An dieser Stelle setzt die Arbeit an und versucht die Frage zu beantworten, ob und wie die Anerkennung einer Amnestie mit Blick auf die Bewältigung von Konflikten möglich ist. Dabei wird zunächst das Völkerrecht in den Blick genommen und untersucht, ob (in)direkte Amnestieverbote ihre Berücksichtigung ausschließen. Danach werden die Art. 16, 17 und 53 RS hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf Amnestien überprüft, wobei Art. 53 RS eine Abwägung zwischen strafrechtlicher Aufarbeitung und Einstellung aus Friedenserwägungen ermöglicht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere aus Gesichtspunkten des Opferschutzes und der Friedenssicherung eine Einstellung in akuten Notsituationen möglich ist.
Yara del Carmen Bröcker began her law studies at the University of Cologne. She completed her studies with a focus on international criminal law in 2019 with the first state exam. From October 2019 to August 2023, she worked as a research assistant at the Institute for Comparative Criminal Law (Director Prof. Dr. Bettina Weißer) at the University of Cologne and completed her dissertation. Since September 2023, Yara del Carmen Bröcker has been completing her legal clerkship.
Inhaltsangabe
I. Der Forschungsgegenstand und seine Einschränkung Einführung - Begriffsbestimmung: Amnestie - Unmöglichkeit der Berücksichtigung von Amnestien aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben? - Ergebnisse des ersten Teils
II. Die Berücksichtigungsmöglichkeiten im Rom-Statut Art. 17 RS: Die Amnestie als Unzulässigkeitsgrund - Art. 16 RS: Der Aufschub durch den UNSR als Lösung zum Umgang mit Amnestien - Art. 53 RS - Die »interests of justice« im Kontext von Amnestien
I. Der Forschungsgegenstand und seine Einschränkung Einführung - Begriffsbestimmung: Amnestie - Unmöglichkeit der Berücksichtigung von Amnestien aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben? - Ergebnisse des ersten Teils
II. Die Berücksichtigungsmöglichkeiten im Rom-Statut Art. 17 RS: Die Amnestie als Unzulässigkeitsgrund - Art. 16 RS: Der Aufschub durch den UNSR als Lösung zum Umgang mit Amnestien - Art. 53 RS - Die »interests of justice« im Kontext von Amnestien
III. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Entscheidungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
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