Amnestien gelten immer noch als probates Mittel der Konfliktbefriedigung etwa im Rahmen von Friedensverhandlungen. Es verwundert daher nicht, dass der IStGH bereits mehrfach in Konflikt mit ihnen geraten ist. Allerdings hat er bisher keine Leitlinien zu ihrem Umgang entwickelt. An dieser Stelle setzt die Arbeit an und versucht die Frage zu beantworten, ob und wie die Anerkennung einer Amnestie mit Blick auf die Bewältigung von Konflikten möglich ist. Dabei wird zunächst das Völkerrecht in den Blick genommen und untersucht, ob (in)direkte Amnestieverbote ihre Berücksichtigung ausschließen.…mehr
Amnestien gelten immer noch als probates Mittel der Konfliktbefriedigung etwa im Rahmen von Friedensverhandlungen. Es verwundert daher nicht, dass der IStGH bereits mehrfach in Konflikt mit ihnen geraten ist. Allerdings hat er bisher keine Leitlinien zu ihrem Umgang entwickelt. An dieser Stelle setzt die Arbeit an und versucht die Frage zu beantworten, ob und wie die Anerkennung einer Amnestie mit Blick auf die Bewältigung von Konflikten möglich ist. Dabei wird zunächst das Völkerrecht in den Blick genommen und untersucht, ob (in)direkte Amnestieverbote ihre Berücksichtigung ausschließen. Danach werden die Art. 16, 17 und 53 RS hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf Amnestien überprüft, wobei Art. 53 RS eine Abwägung zwischen strafrechtlicher Aufarbeitung und Einstellung aus Friedenserwägungen ermöglicht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere aus Gesichtspunkten des Opferschutzes und der Friedenssicherung eine Einstellung in akuten Notsituationen möglich ist.
Yara del Carmen Bröcker begann 2014 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Dieses schloss sie 2019 mit dem ersten Staatsexamen und einem Schwerpunkt im u. a. internationalen Strafrecht ab. Von Oktober 2019 bis August 2023 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (Direktorin Prof. Dr. Bettina Weißer) der Universität zu Köln und fertigte dabei ihre Dissertation an. Die Disputation erfolgte im Februar 2024. Seit September 2023 absolviert Yara del Carmen Bröcker den juristischen Vorbereitungsdienst.
Inhaltsangabe
I. Der Forschungsgegenstand und seine EinschränkungEinführung - Begriffsbestimmung: Amnestie - Unmöglichkeit der Berücksichtigung von Amnestien aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben? - Ergebnisse des ersten TeilsII. Die Berücksichtigungsmöglichkeiten im Rom-StatutArt. 17 RS: Die Amnestie als Unzulässigkeitsgrund - Art. 16 RS: Der Aufschub durch den UNSR als Lösung zum Umgang mit Amnestien - Art. 53 RS - Die »interests of justice« im Kontext von AmnestienIII. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteraturverzeichnisEntscheidungsverzeichnisStichwortverzeichnis
I. Der Forschungsgegenstand und seine EinschränkungEinführung - Begriffsbestimmung: Amnestie - Unmöglichkeit der Berücksichtigung von Amnestien aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben? - Ergebnisse des ersten TeilsII. Die Berücksichtigungsmöglichkeiten im Rom-StatutArt. 17 RS: Die Amnestie als Unzulässigkeitsgrund - Art. 16 RS: Der Aufschub durch den UNSR als Lösung zum Umgang mit Amnestien - Art. 53 RS - Die »interests of justice« im Kontext von AmnestienIII. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteraturverzeichnisEntscheidungsverzeichnisStichwortverzeichnis
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