Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Nachfolger der bisherigen Umsatzsteuerrichtlinien) bietet Argumentationshilfen zur Lösung umsatzsteuerrechtlich relevanter Vorgänge. Die Finanzverwaltung hat sich nämlich durch die Herausgabe des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses selber verpflichtet, bestimmte Fallkonstellationen wie in dem Erlass näher beschrieben zu behandeln, und zwar bundesweit einheitlich.