Das deutsche Strafgesetzbuch behandelt Amtsträgerbestechung in einer sehr ausdifferenzierten Weise. Die
331 ff. StGB unterscheiden zwischen Bestechlichkeit (
332 StGB) und Vorteilsannahme (
331 StGB) sowie zwischen Bestechung (
334 StGB) und Vorteilsgewährung (
333 StGB). Mit dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit diese Verwirklichungsformen durch einen gemeinsamen Unrechtskern verbunden sind und wie genau sie sich voneinander abgrenzen. Als Unrechtskern wird sich dabei die Preisgabe von Staatsgewalt herausstellen. Auf dieser Grundlage werden die maßgebenden Auslegungsregeln nach einem praktischen Anspruch formuliert und das gefundene Verständnis der
331 ff. StGB auf vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallgruppen angewandt.
331 ff. StGB unterscheiden zwischen Bestechlichkeit (
332 StGB) und Vorteilsannahme (
331 StGB) sowie zwischen Bestechung (
334 StGB) und Vorteilsgewährung (
333 StGB). Mit dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit diese Verwirklichungsformen durch einen gemeinsamen Unrechtskern verbunden sind und wie genau sie sich voneinander abgrenzen. Als Unrechtskern wird sich dabei die Preisgabe von Staatsgewalt herausstellen. Auf dieser Grundlage werden die maßgebenden Auslegungsregeln nach einem praktischen Anspruch formuliert und das gefundene Verständnis der
331 ff. StGB auf vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallgruppen angewandt.