Im Auftrag des österreichischen Gesundheitsressorts wird zurzeit an der Evaluierung der im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (1997) geregelten Ausbildungsbereiche gearbeitet, dabei bilden den Evaluierungsschwerpunkt die Sonder- und Weiterbildungen. Durch die tertiäre Ausbildungsmöglichkeit (Fachhochschule oder Universität) in der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich erwerben die Pflegepersonen 180 ECTS (European Credit Transfer System) Punkte. Um im Zuge einer Spezialisierung (z. B. Anästhesie- oder Intensivpflege) weitere ECTS Punkte zu erhalten, bedarf es einer entsprechenden Akkreditierung bestehender Weiter- und Sonderausbildungen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, den Ist-Zustand der Anästhesiepflegegrundausbildung in Österreich, den Niederlanden und den USA zu beschreiben. Zudem werden die Ausbildung, sowie aktuelle und zukünftige Tätigkeitsbereiche von österreichischen Anästhesiepflegepersonen dargestellt.
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