Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,7, Universität Hohenheim (ABWL und Controlling), Veranstaltung: Controlling Seminar, 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieser Abschnitt beschreibt schwerpunktmäßig betriebswirtschaftliche Verrechnungspreismethoden, analysiert ihre Vor- und Nachteile und damit ihre Anwendbarkeit. Die Anforderungen an effiziente Verrechnungspreise wurden u.a. von EWERT/WAGENHOFER definiert und umfassen, neben einer einfachen Methodik sowie der Akzeptanz durch die Bereichsmanager,
vor allem die Erfüllung der beiden internen Hauptfunktionen.
Die Hauptfunktionen wurden bereits im Rahmen einer allgemeinen Funktionsbetrachtung im vorangegangenen Abschnitt beschrieben und mit der Koordinations- sowie der Erfolgsermittlungsfunktion
klar abgegrenzt.
Die Analyse der Funktionserfüllung durch die dargestellten Verrechnungspreismethoden stellt neben der Methodenbeschreibung den wichtigsten Teil dieses Abschnitts dar. Die Bewertung des Erfüllungsgrads der Hauptfunktionen wirft alsbald die Frage auf, welcher Maßstab genutzt werden soll. Als Bemessungsgrundlage dazu dienen die Optima der Definitionen der Funktionen selber. Demnach ist die Koordinationsfunktion bestmöglich erfüllt, wenn die Entscheidungen der dezentral agierenden Manager so koordiniert werden, dass sich ein gesamtzieloptimales Unternehmensergebnis, im Sinne einer First-Best Lösung, einstellt. Eine optimale Erfüllung der Erfolgsermittlungsfunktion ist dann gewährleistet, wenn die Verrechnungspreismethoden in der Lage sind, den Erfolg der Unternehmensbereiche realistisch darzustellen und klar abzugrenzen. Die Erfolge sollen realistisch ausgewiesen werden,
weil die Bereichsmanager in der Regel in Abhängigkeit von deren Höhe vergütet werden und diese somit eine Maximierung der Bemessungsgrundlage ihrer Vergütung anstreben. Eine
Optimierung der Bereichsergebnisse führt wiederum zu einer erhöhten Zielerreichung auf Ebene des Gesamtunternehmens.
Neben den betriebswirtschaftlichen werden nachfolgend zusätzlich die steuerlichen Methoden beschrieben und auf ihre Anwendbarkeit hin analysiert. Das Kriterium für die Bewertung der Anwendbarkeit stellt sich etwas anders da. Ein Unternehmen kann sie zur Erfüllung der externen Funktionen genau dann anwenden, wenn mit ihnen der Fremdvergleichsgrundsatz gewährleistet ist und somit eine steuerliche Anerkennung ermöglicht wird.
[...]
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vor allem die Erfüllung der beiden internen Hauptfunktionen.
Die Hauptfunktionen wurden bereits im Rahmen einer allgemeinen Funktionsbetrachtung im vorangegangenen Abschnitt beschrieben und mit der Koordinations- sowie der Erfolgsermittlungsfunktion
klar abgegrenzt.
Die Analyse der Funktionserfüllung durch die dargestellten Verrechnungspreismethoden stellt neben der Methodenbeschreibung den wichtigsten Teil dieses Abschnitts dar. Die Bewertung des Erfüllungsgrads der Hauptfunktionen wirft alsbald die Frage auf, welcher Maßstab genutzt werden soll. Als Bemessungsgrundlage dazu dienen die Optima der Definitionen der Funktionen selber. Demnach ist die Koordinationsfunktion bestmöglich erfüllt, wenn die Entscheidungen der dezentral agierenden Manager so koordiniert werden, dass sich ein gesamtzieloptimales Unternehmensergebnis, im Sinne einer First-Best Lösung, einstellt. Eine optimale Erfüllung der Erfolgsermittlungsfunktion ist dann gewährleistet, wenn die Verrechnungspreismethoden in der Lage sind, den Erfolg der Unternehmensbereiche realistisch darzustellen und klar abzugrenzen. Die Erfolge sollen realistisch ausgewiesen werden,
weil die Bereichsmanager in der Regel in Abhängigkeit von deren Höhe vergütet werden und diese somit eine Maximierung der Bemessungsgrundlage ihrer Vergütung anstreben. Eine
Optimierung der Bereichsergebnisse führt wiederum zu einer erhöhten Zielerreichung auf Ebene des Gesamtunternehmens.
Neben den betriebswirtschaftlichen werden nachfolgend zusätzlich die steuerlichen Methoden beschrieben und auf ihre Anwendbarkeit hin analysiert. Das Kriterium für die Bewertung der Anwendbarkeit stellt sich etwas anders da. Ein Unternehmen kann sie zur Erfüllung der externen Funktionen genau dann anwenden, wenn mit ihnen der Fremdvergleichsgrundsatz gewährleistet ist und somit eine steuerliche Anerkennung ermöglicht wird.
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