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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,6, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Einkommensteuer ist die wohl bekannteste Steuer. Sie ist im Allgemeinen so bekannt, daß andere Steuern, die immerhin auch existieren, im Bewußtsein gerne zurücktreten. Der Grund hierfür liegt darin, daß ihr grundsätzlich alle Bürger unterworfen sind. Ihrem Wesen nach ist die Einkommensteuer eine sog. Personensteuer . Gegenstand der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,6, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Einkommensteuer ist die wohl bekannteste Steuer. Sie ist im Allgemeinen so bekannt, daß andere Steuern, die immerhin auch existieren, im Bewußtsein gerne zurücktreten. Der Grund hierfür liegt darin, daß ihr grundsätzlich alle Bürger unterworfen sind.
Ihrem Wesen nach ist die Einkommensteuer eine sog. Personensteuer . Gegenstand der Besteuerung ist das Einkommen einer natürlichen Person. Bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Dies zeigt sich besonders daran, daß persönliche Umstände, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beeinträchtigen (z.B. Familienstand, Alter, außergewöhnliche Belastungen), berücksichtigt werden. Keine andereSteuer trägt den persönlichen Verhältnissen so Rechnung wie die Einkommensteuer. Deshalb wird sie gerne als gerechteste Steuer bezeichnet.
Die Lebensversicherung im europäischen Binnenmarkt hat vielfältige steuerliche Aspekte.
Steuerliche Aspekte hat die Lebensversicherung beim Versicherungsnehmer (Kunden) und bei dem/den ggf. vom Versicherungsnehmer abweichenden Begünstigten, dem sog. Bezugsberechtigten. Die verschiedenen Gesichtspunkte machen eine Betrachtung des Steuerrechts der Lebensversicherung im europäischen Binnenmarkt sehr schwer, was unter anderem daran liegt, daß das Steuerrecht der Lebensversicherung in Europa praktisch nicht harmonisiert ist. Das größte Problem ist jedoch, daß das Steuerrecht der Lebensversicherung ständigen Änderungen unterworfen ist. Jahr für Jahr, manchmal mehrfach jährlich, werden steuerliche Regelungen und Steuersätze in den einzelnen EU-Staaten modifiziert, so daß jede Übersicht zu steuerlichen Fragen mit Vorsicht zu betrachten ist, da sie womöglich nicht (mehr) aktuell ist.
Bei der Versteuerung der Versicherungsbeiträge gilt in der EU zunächst der Grundsatz, daß die Beiträge zu qualifizierten Lebensversicherungen bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Unterschiedlich sind jedoch die Qualifikationskriterien. Häufig ist eine bestimmte Mindestlaufzeit Voraussetzung für die Anerkennung einer Lebensversicherung als steuerbegünstigte Geldanlage.
Da es in der EU keine einheitlichen einkommensteuerlichen Rahmenbedingungen gibt, ist es von Interesse, die Regelungen zur Einkommensbesteuerung im europäischen Ausland näher zu untersuchen. Außerdem müssen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten die Bestimmungen der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betrachteten Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
In dieser Arbeit wird versucht, einen Überblick über die einkommensteuerrechtliche Situation von Kapitallebens- und Rentenversicherungen in Europa zu vermitteln.
Angesichts der hohen Komplexität ausländischer Einkommenssteuergesetze kann sich ein europäischer Vergleich deshalb nur auf ausgewählte, vor allem für die MLP Finanzdienstleistungen AG interessante, Länder erstrecken. Eine weitreichende Betrachtung würde sonst auch den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Folgende Länder werden im Einzelnen behandelt: Deutschland, Schweiz, Vereinigtes Königreich.
Alle Länder haben ein wesentliches Organisationselement gemeinsam: die Grunddeckung ( Sicherheitsnetz ) ist im Umlageverfahren auf nationalem Niveau finanziert ( 1. Säule ); der zusätzliche Schutz wird auf betrieblichen Niveau durch das Kapitalbildungsverfahren ( 2. Säule ) finanziert. Dieser zusätzliche Schutz wird schließlich erweitert durch die Eigeninitiative mittels einer individuellen Vorsorge ( 3. Säule ).
Die beiden ersten Säulen aus dem Konzept spielen für die Betrachtung di...
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