Die Vielzahl der religiösen Gemeinschaften in Österreich werden rechtlich in drei Kategorien unterteilt, mit denen jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Diese Anerkennung ist die Umsetzung der öffentlichen Religionsfreiheit in Österreich.Die gesetzliche Anerkennung geht auf ein Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 zurück, in dem unter anderem jeder anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Wie die Anerkennung erreicht werden kann, wurde allerdings erst 1874 im Anerkennungsgesetz festgelegt. Die erste Anerkennung nach diesem Gesetz erfolgte für die altkatholische Kirche.
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